Französische DRM-Behörde nimmt Arbeit auf

Interoperabilität und Privatkopie sollen gesichert werden

Anfang April nahm die neu geschaffene "Regulierungsbehörde für technische Maßnahmen" (ARMT) in Frankreich ihre Arbeit auf, berichtet French-Law.net. Die aus sechs Mitgliedern bestehende Kommission soll "die Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Privatkopie garantieren", erklärte der französische Minister für Kultur und Kommunikation, Renaud Donnedieu de Vabres, aus diesem Anlass.

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Die Schaffung der Regulierungsbehörde ARMT war in dem im August 2006 verabschiedeten neuen Urheberrechtsgesetz (kurz DADVSI) festgelegt worden, mit dem Frankreich die EU-Richtlinie zum Urheberrecht von 2001 umsetzte. Damit sollte den Bedenken etlicher Abgeordneten im Hinblick auf die Entstehung monopolistischer Strukturen im Online-Musikmarkt Rechnung getragen werden, die durch DRM begünstigt werden können. Als Mittel zur Durchsetzung ihrer Anordnungen kann die ARMT hohe Geldstrafen gegen Unternehmen verhängen, die nicht Folge leisten.

Die sechs Mitglieder der Behörde werden von der Regierung per Dekret für eine sechsjährige Amtszeit bestimmt und sollen gänzlich unabhängig sein. Um die Unabhängigkeit zu garantieren, dürfen die Mitglieder in keiner Weise für Verwertungsgesellschaften oder in der Musik- und Filmproduktion und -vermarktung aktiv gewesen sein. Auch DRM-Geschäfte sind tabu. Die Mitglieder sind verpflichtet, alle derartigen Beziehungen aus der Vergangenheit und in Zukunft offen zu legen.

In der ersten Amtsperiode werden Jean Musitelli, Mitglied des obersten Verwaltungsgerichts, Marie-Françoise Marais vom Kassationsgericht, Patrick Bouquet vom Rechnungshof, Professor Pierre Sirinelli, Professor Christian Saguez und schließlich Tristan d'Albis von der Kommission zur Festlegung von Kopierabgaben die Geschäfte führen.

In seiner Rede aus Anlass der Amtseinführung der Mitglieder wies Kulturminister Donnedieu de Vabres auf die Bedeutung einer solchen Institution für die Aufrechterhaltung eines ausgewogenen Urheberrechts hin. Dazu gehörten im Informationszeitalter die Interoperabilität technischer Maßnahmen und die Durchsetzung gesetzlicher Ausnahmen beispielsweise für die Privatkopie und für Archivierungszwecke in Bibliotheken. [Robert A. Gehring]

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