Kaum Fortschritte beim WIPO-Rundfunkvertrag

Teils konträre Positionen der WIPO-Mitglieder

Im Januar trafen sich die Mitglieder des für den WIPO-Rundfunkvertrag zuständigen Ausschusses für Urheberrechte und verwandte Rechte (SCCR) zu einer außerordentlichen Sitzung, um den Vertragsentwurf zu überarbeiten. Im Verlauf des Monats März haben nun erste Mitgliedsstaaten der WIPO und die EU-Kommissionen in schriftlichen Kommentaren Position zum überarbeiteten Vertragsentwurf bezogen. Darin zeigt sich ein durchwachsenes Bild mit einigen Überraschungen.

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Anfang Oktober 2006 beschloss die Generalversammlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dass weitere Verhandlungen über den als "Draft Non-Paper" bezeichneten Entwurf eines internationalen Vertrages über Schutzrechte für Sendeunternehmen ("Broadcasting Treaty") nötig seien. Die Widerstände gegen den bis dahin erreichten Verhandlungsstand waren einfach zu groß. Auf einem SCCR-Treffen im Januar wurde der Vertragsentwurf gemäß den Vorgaben der Generalversammlung überarbeitet und anschließend zur Diskussion gestellt. Bis jetzt sind 15 Stellungnahmen bei der WIPO eingegangen, die auch online einzusehen sind.

Die USA zeigen sich in ihrem immerhin 14 Seiten langen Kommentar überraschend moderat. Auf der anderen Seite gibt sich die EU-Kommission - wenig überraschend - erneut als Hardliner in Angelegenheiten neuer Rechte des geistigen Eigentums.

Ein Ergebnis der Abstimmung in der WIPO-Vollversammlung Anfang Oktober war die überwiegende Ablehnung der Schaffung neuer Exklusivrechte für Sendeunternehmen. Stattdessen wurde der Schutz vor "Signalpiraterie" befürwortet, der sich gegen die illegitime Weiterverbreitung von Sendungen richten soll. Im Rahmen des SCCR sollte in diesem Sinne ein konsensfähiger Vorschlag erarbeitet werden.

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