Kaum Fortschritte beim WIPO-Rundfunkvertrag
Weiterhin wird um die richtige Abgrenzung von Rundfunk ("Broadcasting") und Internetsendung ("Webcasting") gerungen. Das Thema Webcasting war im vergangenen Jahr nach heftigem Streit ausdrücklich von den jetzt laufenden Verhandlungen ausgeklammert worden. Verschiedene Kommentare wollen die Abgrenzung nicht anhand der Verwendung des Internetprotokolls IP festmachen. So heißt es beispielsweise im japanischen Positionspapier: "Wir weisen darauf hin, dass es nicht korrekt ist, bei allen Übertragungen mittels Internetprotokoll von Übertragungen in Computernetzwerken auszugehen. [...] Es sollte daher klargestellt werden, welche Übertragungen mittels Internetprotokoll 'Webcasting' oder 'Netcasting' darstellen und deshalb als 'Übertragung in Computernetzwerken' aus dem Geltungsbereich dieses Vertrages ausgeschlossen werden sollen [...]". Der Iran fordert hingegen konsequent, "alle Hinweise auf Computernetzwerke in der Art von 'durch beliebige Mittel' oder 'auf beliebige Weise' aus dem Entwurfstext zu streichen". Eine ähnliche Position nimmt auch Indien ein, das jedoch lediglich eine verbale Klarstellung fordert.
Auf klarem Kollisionskurs zu den anderen großen Industrienationen bewegt sich Kanada, das auf seiner Position beharrt, "die Weiterverbreitung unverschlüsselter Sendungen im eigenen Land auch ohne ausdrückliches Einverständnis des ursprünglichen Senders zu gestatten".
Alles in allem gewinnt man aus den jetzt vorgelegten Kommentaren den Eindruck, dass es zu einer schnellen Einigung auf einen endgültigen Vertragstext wohl nicht kommen wird. Zu unterschiedlich sind die Interessen nicht nur in Detail-, sondern auch in Grundsatzfragen. "[Robert A. Gehring]
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