Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen
Stiftung für Konsumentenschutz gibt Handlungshilfe zum Urheberrecht
Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat einen Ratgeber über das legale Brennen von CDs/DVDs und die Nutzung von P2P-Tauschbörsen veröffentlicht. Im Gegensatz zu den Bürgern in den meisten europäischen Ländern haben die eidgenössischen Nutzer bislang viele Freiheiten und profitieren von einer liberalen Ausgestaltung des Urheberrechts.
Die auf der Website der SKS veröffentlichte "Handlungshilfe" mit dem Titel CDs brennen und Tauschbörsen berücksichtigt nach Angaben der Verfasser den aktuellen technischen Stand und die geltende Rechtslage in der Schweiz. Da gegenwärtig über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes parlamentarisch beraten wird, werden im vorgelegten Ratgeber mögliche rechtliche Änderungen durch eine Neufassung ebenfalls berücksichtigt.
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Sowohl die bisherige Rechtslage als auch die geplante Gesetzesreform sieht vor, dass CDs und DVDs in der Schweiz "für den eigenen, persönlichen Gebrauch" kopiert werden dürfen. Auch das Kopieren von ausgeliehenen oder gemieteten Datenträgern ist erlaubt, wenn diese im "kleinen Kreis" verschenkt werden. Dagegen ist es nicht gestattet, die gebrannten CDs oder DVDs zu verkaufen oder "massenweise" zu verschenken. Im Ratgeber wird ausdrücklich auf Brennprogramme hingewiesen und deren Funktionsweise erklärt.
Obwohl das Recht zur Privatkopie besteht, wird es in der Praxis durch den Einsatz von Kopierschutzsperren (DRM-Systeme) erschwert. Anders als in Deutschland sind in der Schweiz jedoch die Umgehung des Kopierschutzes und der Vertrieb entsprechender Programme bislang erlaubt.
Ausdrücklich wird im Ratgeber darauf hingewiesen, dass normale Brennprogramme nicht in der Lage sind, einen Kopierschutz zu umgehen. Die SKS hat aber eine Lösung parat: "Hierfür gibt es Programme, welche die Kopiersperre umgehen. Sobald die Kopiersperre umgangen ist, können Sie mit demselben Programm oder einem anderen Brennprogramm eine Kopie Ihrer CD oder Ihrer DVD erstellen. Die gebrannte CD oder DVD ist dann nicht mehr mit einer Kopiersperre versehen."
Dem Entwurf für das neue Urhebergesetz zufolge soll nun die Herstellung, der Verkauf und der kostenlose Vertrieb solcher Programme verboten werden. Privatpersonen soll es hingegen grundsätzlich weiterhin erlaubt sein, eine Kopie unter Einsatz eines Umgehungsprogramms für den Eigengebrauch oder enge Freunde zu erstellen. Nicht von dem geplanten Verbot betroffen sind der Erwerb und der Gebrauch entsprechender Programme. Die SKS sieht darin eine wesentliche Einschränkung der Freiheit von Nutzern.
Im Ratgeber wird als mögliche Lösung auf die Nutzung von "Schlupflöchern" hingewiesen. Zunächst wird die Software des Unternehmens Slysoft erwähnt, "welche einfach bedienbare Kopiersperrenumgehungsprogramme anbietet". Diese könne man via Download auf den Computer laden und kaufen oder "auch drei Wochen lang gratis vollumfänglich testen". In Deutschland ist der Einsatz der Software von Slysoft verboten.
Eine weitere Option sieht die SKS in Programmen, die Handy-Hersteller anbieten. Diese Programme seien ebenfalls dazu geeignet, den bestehenden Kopierschutz zu umgehen und "werden vermutlich nicht verboten".
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lol, wusste gar nicht, dass trolle freitags so früh aufstehen :) hier hast'n...
hier "fischelts" aber ganz schön... *nase zuhalt*
Deutlich mehr Klicks, das sind wahre Worte. Das war´s, mehr braucht man nicht. FIGHT THE...
Sei nicht so naiv. Ihr Schweizer seid doch viel zu unwichtig für etwaige Lobbyisten...