Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen
In der Handlungshilfe der SKS wird zudem auf Downloads eingegangen und zwischen kostenlosen und kostenpflichtigen Möglichkeiten des Downloads unterschieden. Dabei ist doch die an Schweizer gerichtete Handlungsanweisung des Ratgebers eindeutig: "Für Sie als Konsument ist die Rechtslage klar. Denn die überwiegende Mehrheit der Juristen im Gebiet des Urheberrechts geht davon aus, dass der Konsument gratis Musik und Filme aus dem Internet downloaden darf". Die Autoren führen weiter aus, dass es dabei egal sei, "ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt". Denn, so die Juristen, "es könne nicht Ihnen als Konsument zugemutet werden, aus der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden". Da es bisher noch kein Gerichtsverfahren zu dieser Problematik gegeben habe, fehle auch ein einschlägiges Urteil. Die bestehende Rechtslage soll durch das überarbeitete Urheberrechtsgesetz nicht geändert werden.
Weiterhin wird im Ratgeber erläutert, dass der Upload von urheberrechtlich geschützten Liedern oder Filmen verboten ist. Da bei der Nutzung von Tauschbörsenprogrammen oftmals eine automatische Upload-Funktion vorinstalliert wird, kommt es zu Fällen, in denen sich die Nutzer über den illegalen Upload-Vorgang nicht bewusst sind. Vor diesem Problem hatte im März bereits das US-Patentamt gewarnt und den Herstellern von Tauschbörsenprogrammen eine Irreführung der Anwender vorgeworfen. In einem möglichen Gerichtsverfahren könnten die Betroffenen zwar geltend machen, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Die SKS rät auf Grund der "unklaren Rechtslage" aber grundsätzlich von Uploads ab.
In der Vergangenheit gab es in der Schweiz noch keine Gerichtsurteile zu dieser Frage. Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen der Musikindustrie, vertreten durch die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), und Betroffenen wurden stets außergerichtlich gegen Zahlung einer Strafe beigelegt.
Gegen Ende des Ratgebers widmen sich die Autoren der Frage, ob Musik von einer CD, aus einer Tauschbörse oder einem kostenpflichtigen Download-Portal auf einen MP3-Player oder das Musik-Handy geladen werden darf. Grundsätzlich sei der freie Austausch von erworbenen Musikstücken zwischen einzelnen Geräten erlaubt. Es handelt sich hierbei um eine legale Nutzung im privaten Bereich, so der Ratgeber.
Probleme sieht die SKS jedoch im Bereich des Kopierschutzes und der Interoperabilität zwischen verschiedenen Formaten und Abspielgeräten. Für die eventuell notwendige Konvertierung von legal erworbenen Musikdateien aus anderen Formaten in das MP3-Format wird im Ratgeber auf frei verfügbare Programme zur Umgehung des Kopierschutzes hingewiesen. Das größte Handicap sehen die Autoren dabei im Arbeitsaufwand: "Somit können Sie mit diesen MP3-Dateien Privatkopien [...] selbst von CDs machen, die mit einer Kopiersperre versehen sind. Hingegen müssen Sie deutlich mehr Klicks hierfür aufwenden als wenn die CD nicht mit einer Kopiersperre versehen wäre."
Nach geltender Rechtslage ist in der Schweiz, wie gesagt, die Herstellung und der Vertrieb von Umgehungsprogrammen erlaubt. Das soll mit der Gesetzesnovelle geändert werden. Allerdings macht der Ratgeber deutlich, dass Programme zur Konvertierung dazu da sind, die Interoperabilität zwischen unterschiedlichen technischen Systemen zu gewährleisten. Die Juristen der Stiftung gehen daher davon aus, "dass das Garantieren der Interoperabilität Vorrang vor dem Verbot der Kopiersperrenumgehung hat". In diesem Sinne wären auch die Konvertierungsprogramme der Handy-Hersteller - inklusive gegebenenfalls unvermeidlicher Umgehung des Kopierschutzes - erlaubt. [von Philipp Otto]
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Schweizer Ratgeber zur Privatkopie und Tauschbörsen |
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lol, wusste gar nicht, dass trolle freitags so früh aufstehen :) hier hast'n...
hier "fischelts" aber ganz schön... *nase zuhalt*
Deutlich mehr Klicks, das sind wahre Worte. Das war´s, mehr braucht man nicht. FIGHT THE...
Sei nicht so naiv. Ihr Schweizer seid doch viel zu unwichtig für etwaige Lobbyisten...