Bekommt die Polizei automatischen Zugriff auf Passfotos?
Speicherung und Nutzung von Fingerabdrücken zur Fahndung noch umstritten
Die Polizei soll in Zukunft automatisch auf digitalisierte Passbilder zugreifen können, berichtet die Taz. Evtl. sollen auch die Fingerabdrücke für eine biometrische Fahndung auf diesem Wege freigegeben werden.
Passbilder sollen der Polizei in jedem Fall zum automatisierten Abruf zur Verfügung gestellt werden, heißt es im Bericht der Taz. Umstritten sei in der Koalition nur noch, "ob auch die Fingerabdrücke der Bevölkerung im Passregister gespeichert werden."
Die Pläne seien durchaus konkret, so das Blatt. Bereits im Mai 2007 könne das entsprechende Gesetz in Kraft treten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung liege der Redaktion vor, so die Taz. Dieser sei als "besonders eilbedürftig" deklariert worden.
Durch eine Änderung des Passgesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für eine zweite Generation von elektronischen Reisepässe gelegt und die neuen Dokumente ab November 2007 ausgegeben werden. Bereits seit Ende 2005 sind Reisepässe mit einem RFID-Chip ausgestattet, der ein berührungsloses Auslesen von darauf gespeicherten Daten erlaubt, z.B. Name und Passbild. Künftig sollen weitere biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke gespeichert werden, eigentlich nur zur Identifikation des Passinhabers. Nun aber wird offenbar darüber nachgedacht, die erfassten Fingerabdrücke auch zur Fahndung in einer Datenbank zu hinterlegen. Passbilder werden schon heute von der Passbehörde gespeichert, die auch früher schon ein Abzug des Passfotos aufgehoben hat.
Bei der Gesetzesänderung geht es aber gar nicht darum, die gängige Praxis zu ändern, vermutet die Taz und zitiert: "In der Praxis waren Zweifel aufgetaucht, ob die Übermittlung auch elektronisch erfolgen darf." In Zukunft aber soll die Polizei "im automatisierten Verfahren" und somit ohne Mitwirkung der Passbehörden auf die Daten zugreifen können, z.B. zur Aufklärung von Straftaten. Allerdings ist in der Koalition noch umstritten, ob darunter auch die Fingerabdruckdaten fallen sollen, so das Blatt weiter.
"Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen", zitiert die Taz aus dem Gesetzentwurf, weist aber daraufhin, dass die CDU/CSU diese Regelung noch aus dem Gesetz streichen will, während die SPD daran festhält.
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"Nun aber wird offenbar darüber nachgedacht, die erfassten Fingerabdrücke auch zur...
Genau die meine ich, die Freiheit. Die wird aber ganz bestimmt nicht von einem Passfoto...
Entweder braucht man sie wirklich nicht, dann betrifft es einen auch nicht. Und wenn man...
Na, er antwortete doch jemandem, der sich als Nick "Auswanderer" wählt... da muss man ja...
Man? ICH werd´s nicht!!! *mitfühl*