Zweiter Entwurf der LGPLv3 vorgestellt

Nur kleinere Änderungen am Lizenztext

Auf den dritten Entwurf der GNU General Public License v3 (GPL) folgt nun auch eine neue Vorabfassung der GNU Lesser General Public License v3 (LGPL). Hieran nahmen die Verantwortlichen der Free Software Foundation (FSF) allerdings nur kleine Änderungen vor.

Artikel veröffentlicht am , Julius Stiebert

Die LGPLv3 basiert komplett auf der Neufassung der GPL und räumt über deren Ziffer 7 zusätzliche Rechte ein. Ziel der neuformulierten LGPL ist dabei auch, die GPL nicht zu wiederholen, so dass der zweite Entwurf nur aus insgesamt sieben Abschnitten besteht. Der neue Entwurf enthält kleinere Änderungen an den Formulierungen, die zu einem klarer verständlichen Text führen sollen.

Zudem gibt es einige wenige zusätzliche Absätze, die vornehmlich auch das Ziel haben, die Lizenz zu vereinfachen. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Akzeptanz künftiger LGPL-Versionen, wenn ein Stellvertreter für die Lizenzwahl einer Software verantwortlich ist.

Die LGPL wurde ursprünglich als Lizenz für Bibliotheken entwickelt - und hieß auch Library General Public License -, da sie auch den Einsatz LGPL-lizenzierter Bibliotheken in proprietärer Software erlaubt. Auch heute wird sie noch für Bibliotheken verwendet, beispielsweise für die Glibc. Aber auch komplette Programme sind unter der LGPL lizenziert, ein bekanntes Beispiel ist OpenOffice.org.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


KillerCat 04. Apr 2007

Hast recht! BSD rockt. Maximale Freiheit für alle.

heinz0r2k 04. Apr 2007

Das schließt du aus meinem Post von eben? Oder aus dem Thread den ein Troll der meinen...

baba 04. Apr 2007

Das soll eine Lizenz sein? Am besten gefällt mir der hier: "Eine Fehlerfreiheit wird...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /