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Überwachung der Internetnutzung kann Menschenrecht verletzen

Klage gegen Arbeitgeber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Britin Lynette Copland hat erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Überwachung ihrer Telefon-, E-Mail- und Internetkommunikation durch ihren Arbeitgeber geklagt, der damit sicherstellen wollte, dass die Kommunikationsmittel während der Arbeitszeit nicht privat genutzt werden.
/ Jens Ihlenfeld
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Copland ist an der staatlichen Schule Carmarthenshire College angestellt. Der stellvertretende Rektor ließ ihre Kommunikation überwachen, wogegen Copland unter Verweis klagte. Nach ihrer Ansicht verletze dies ihre Privatssphäre.

Dieser Auffassung folgte das Gericht(öffnet im neuen Fenster) und sprach Copland einen Schadensersatz von 3.000,- Euro zu. Die Beklagten hätten keine Argumente vorgebracht, die ihre Handlungen rechtfertigen würden. Die Regierung hatte argumentiert, es habe nur eine einfache technische Prüfung stattgefunden, um festzustellen, ob eine private Nutzung stattfinde, es seien aber keine Gespräche abgefangen und besuchte Websites aufgezeichnet worden.

Das Gericht räumt aber ein, dass es durchaus Situationen gebe, in denen eine Überwachung durch den Arbeitgeber legitim sei, nur im vorliegenden Fall sei dies nicht notwendig gewesen.


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