Verletzt iTunes EU-Recht?
Der EU-Kommission geht es dabei nicht um die Verknüpfung des iTunes-Store mit Apples iPod und auch Apples Marktmacht spielt keine Rolle. Kern der Untersuchung sind territoriale Einschränkungen für Kunden.
So unterscheidet sich das Angebot bei iTunes je nach Land, wobei verhindert wird, dass Kunden in anderen Ländern als ihrem Heimatland einkaufen. Um z.B. im belgischen iTunes-Store einzukaufen, bedarf es einer Kreditkarte, die von einer Bank auf eine belgische Adresse ausgestellt ist.
Nach Ansicht der Kommission verletzt dieses Trennung der Märkte Artikel 81 des EU-Vertrages(öffnet im neuen Fenster) .
Apple und auch die betroffenen Plattenfirmen haben nach Erhalt des "Statements of Objections" zwei Monate Zeit, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Auch eine mündliche Anhörung vor der Kommission kann beantragt werden. Erst danach kann die Kommission letztendlich entscheiden, ob EU-Recht verletzt wurde. Wäre dies der Fall, können Strafen bis zu einer Höhe von 10 Prozent der jährlichen Umsätze verhängt werden.