DVD-Konsortium scheitert vor Gericht wegen DVD-Rips
Die DVD-CAA(öffnet im neuen Fenster) vertrat die Ansicht, dass dieser Vorgang die Lizenzbedingungen des Konsortiums verletzen würde und beharrte darauf, dass eine legale Nutzung des "Content Scrambling Systems" (CSS) von DVDs nur gegeben sei, wenn das Medium im Abspielgerät liegen würde. Das ist bei den Geräten von Kaleidescape(öffnet im neuen Fenster) aber nicht der Fall, und so hatte die DVD-CAA gegen Kaleidescape Klage eingereicht.
Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht, wenn auch eher aus formalen Gründen. Die Richterin stellte fest, dass die 170 Seiten umfassende technische Spezifikation der DVD-CCA – die Kaleidescape lizenziert hatte – nicht auch ein 20 Seiten langes Dokument einschließen, das als "CSS General Specification" bekannt ist. An diesen 20 Seiten ließ Richterin Leslie Nichols kein gutes Haar: "Das ist das Produkt eines Anwaltskonsortiums" zitiert EETimes(öffnet im neuen Fenster) die Juristin.
Während des Verfahrens hatten Zeugen ausgesagt, dass dieses Papier vor rund zehn Jahren in mehr als 100 Sitzungen von den Anwälten von Hollywood-Studios zusammengestellt worden war. "Es liegt beinahe auf der Hand, dass es hier Potenzial für Verwirrungen gibt" , stellte Leslie Nichols fest.
In den USA wird das Urteil als wegweisend für die weitere Entwicklung von Medienservern aufgenommen – unter anderem bieten das "Windows Media Center" auch mit Windows Vista noch immer keine Funktionen, um DVDs auszulesen und auf der Festplatte zu speichern. Dafür muss der CSS-Kopierschutz umgangen werden, auch wenn die Dateien auf der Festplatte noch CSS-verschlüsselt liegen können. Die Lizenzbestimmungen, unter denen dies geschehen darf, sind jedoch unklar, wie das aktuelle Urteil jetzt feststellte.
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