BVDW veröffentlicht Leitfaden für Unternehmens-Blogs

Im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und den Rechten der anderen

Mit Unternehmens-Blogs hat sich schon manche Firma und ihre Mitarbeiter in die Nesseln gesetzt: Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen, Beleidigungsklagen und ähnliche Unannehmlichkeiten dürften die Begeisterung für die öffentlich geführten Tagebücher in Grenzen halten. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat aus diesem Grund nun einen Leitfaden für Blogs veröffentlicht.

Artikel veröffentlicht am ,

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Führen von Blogs zu beachten sind, soll der BVDW-Leitfaden anhand einiger Beispiele aufzeigen. Die Informationen, die als Präsentation aufbereitet sind, wurden in Zusammenarbeit mit Dr. Sabine Grapentin, Leiterin des Arbeitskreises Recht im BVDW, erstellt. Dabei wird besonders auf Meinungsäußerungen und Bewertungen eingegangen.

"Jeder Blogger sollte aus Gründen des Selbstdatenschutzes genau überlegen, was und wie er formuliert", so Grapentin. "Unternehmen, die Corporate Blogs einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, in welchem Umfang sie bestimmte Inhalte kontrollieren müssen und möglicherweise dafür haften."

Oft geht es bei Auseinandersetzungen um den Konflikt zwischen Meinungs- und Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht, das auch Unternehmen zugestanden wird. Gerade in Blogs ist es nicht unüblich, neben auf- auch abwertende Äußerungen über Personen, Bewertungen und Leistungsbeschreibungen über Produkte etc. zu veröffentlichen. Auch Abbildungen wie Fotos werden gelegentlich gegen den Willen des Betroffenen veröffentlicht.

Derartige Fauxpas passieren der Presse zwar auch gelegentlich, doch werden Blogs in der Regel nicht von Profis, sondern eher von journalistischen Laien gestaltet, die aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Leitfaden steht ab sofort als PDF kostenlos zum Download zur Verfügung.

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