Sperrliste für R-Gespräche
Bei R-Gesprächen handelt es sich um Telefongespräche, deren Kosten der Angerufene nach erfolgter Zustimmung übernimmt, aber nach der Änderung des Telekommunikationsgesetzes auch grundsätzlich ausschließen kann. Das kann sinnvoll sein, wenn der Anschlussinhaber nicht immer die Kontrolle über den Anschluss hat, z.B. in Hotels, am Arbeitsplatz oder wenn Kinder im Haushalt sind.
Für die Sperrung beauftragt der Anschlussinhaber seinen Telekommunikationsdiensteanbieter, die Rufnummer auf die Sperrliste setzen zu lassen. Dieser Eintrag ist kostenlos. Die Sperrliste wird von der Bundesnetzagentur in Form einer Datenbank geführt.
Die Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden dazu der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleichzeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdiensten verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen. Für die Löschung einer Rufnummer von der Sperrliste kann der Anbieter ein Entgelt verlangen.
Ab dem 1. September 2007 sind alle Anbieter verpflichtet, an dem Verfahren teilzunehmen.



