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Gebrauchte Software: Teilerfolg für Hersteller

Oracle-Downloads dürfen nicht weiterverkauft werden. Im Streit um den Handel mit "gebrauchter" Software hat Oracle vor dem Landgericht München I einen Teilsieg gegen UsedSoft errungen: Demnach bleibt es UsedSoft weiterhin untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen.
/ Jens Ihlenfeld
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Oracle sieht sich durch das Urteil vom 15. März (Az. 7 O 7061/06) bestätigt, während UsedSoft betont, das Urteil betreffe nur Oracle-Lizenzen und das auch nur dann, wenn diese online in den Verkehr gebracht wurden.

Geklagt hatte der amerikanische Software-Anbieter Oracle als Inhaber der Urheberrechte gegen die UsedSoft aus München. UsedSoft ist auf den Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen spezialisiert – Nutzungsrechte werden vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft. Dadurch aber sehen Softwarehersteller wie Oracle und Microsoft ihre Urheberrechte verletzt.

Entschieden ist der Streit, der vor mehreren Gerichten ausgetragen wird, nicht. Im vergangenen Jahr hatten das Landgericht München I und das Oberlandesgericht München bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren für Oracle entschieden und dies nun durch das aktuelle Urteil des Landgerichts München I im Hauptsacheverfahren bestätigt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden und dies will UsedSoft auch tun und "notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof herbeiführen."


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