Sat-Receiver-Hersteller: Lockvogelanfrage - dann Abmahnung
Supersat gibt vor, die entsprechenden Patente zu besitzen. Ob dies der Fall ist, konnte der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der für seine Mitglieder ein Musterschreiben aufgesetzt hat, nicht sagen.
Die von Supersat angeführten Landgerichtsurteile sollen noch gar nicht rechtskräftig sein, so der ZVEH-Verband. Selbst das wäre natürlich kein Garant dafür, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden.
Die Vertreter von Supersat sollen nach Medienberichten auch auf Messen aufgetaucht sein, um Gebühren für ein dem DiSEqC ähnliches Verfahren als Lizenz zu kassieren.
Die Hersteller werden in einem Schreiben nach Angaben(öffnet im neuen Fenster) der Website Digital Fernsehen aufgefordert, "in Deutschland keine Sat-Empfangsanlagen mehr herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder einzuführen, die das DiSEqC-Verfahren zur Steuerung von Satellitenanlagen zwischen verschiedenen Orbitalpositionen benutzen."
Der Rechtsanwalt Volker Herbort warnte nach Angaben von Digital Fernsehen Hersteller davor, die Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärung zu unterschreiben – sonst dürfe derjenige keine DiSEqC-Receiver mehr anbieten.
Eutelsat hatte bereits mit Supersat Ärger, obwohl man die DiSEqC-Technologie mitentwickelt habe. Dem Bericht zufolge sei man damals erfolgreich gegenüber Supersat gewesen.
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