Deutsche Polizei will YouTube für Fahndung benutzen
Die Zeitung schreibt unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA), dass die Öffentlichkeitsfahndung, also die Veröffentlichung von Überwachungsvideos, Fotos und Ähnlichem, in Deutschland noch nicht auf Web-2.0-Plattformen ausgedehnt wurde.
Die Staatsanwaltschaften müssten der jeweiligen Öffentlichkeitsfahndung sowieso im Einzelfall zustimmen. Dies wird in den allermeisten Fällen erst als Ultima Ratio angewendet, da hier Persönlichkeitsrechte, die auch Täter besitzen, verletzt werden.
In den USA haben die Strafverfolger gelegentlich schon YouTube und andere Videoplattformen bei der Fahndung erfolgreich eingesetzt, schreibt die FR. Da das Medium auch hier zu Lande verspricht, schnell eine große Anzahl von Leuten zu erreichen, interessiert sich die Polizei dafür, nur müsse geklärt werden, ob die Strafprozessordnung hierfür geändert werden müsse, so die FR.



