Deutsche Polizei will YouTube für Fahndung benutzen
Rechtlicher Rahmen muss noch überprüft werden
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau könnte die Polizei in Deutschland bald auf den Web-2.0-Zug aufspringen. Entsprechende Überlegungen, die Fahndungsmaßnahmen auch mit Hilfe von Videoplattformen wie YouTube auszubauen, gibt es bereits. Deren rechtlicher Rahmen müsse aber noch überprüft werden.
Die Zeitung schreibt unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA), dass die Öffentlichkeitsfahndung, also die Veröffentlichung von Überwachungsvideos, Fotos und Ähnlichem, in Deutschland noch nicht auf Web-2.0-Plattformen ausgedehnt wurde.
Die Staatsanwaltschaften müssten der jeweiligen Öffentlichkeitsfahndung sowieso im Einzelfall zustimmen. Dies wird in den allermeisten Fällen erst als Ultima Ratio angewendet, da hier Persönlichkeitsrechte, die auch Täter besitzen, verletzt werden.
In den USA haben die Strafverfolger gelegentlich schon YouTube und andere Videoplattformen bei der Fahndung erfolgreich eingesetzt, schreibt die FR. Da das Medium auch hier zu Lande verspricht, schnell eine große Anzahl von Leuten zu erreichen, interessiert sich die Polizei dafür, nur müsse geklärt werden, ob die Strafprozessordnung hierfür geändert werden müsse, so die FR.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed






Tjoa. Aber das hilft dir auch nicht wirklich weiter, wenn bei dem entsprechenden Täter...
Naja wer sich bei Straftaten filmen laesst ist doch schon ein wenig dumm, oder? :-P
Ja, das war es. :-)
wird millionen kosten und keine nennenswerten erfolge bringen. die zielgruppe wird wohl...