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Neue AGB: Hacken von studiVZ soll 6.000,- Euro kosten

Nutzer sollen bei Fehlverhalten mit hohen Vertragsstrafen belastet werden. Die Betreiber der Studenten-Community studiVZ haben den Nutzern neue allgemeine Geschäftsbedingungen geschickt. Daraus geht hervor, dass künftig bei fast jedem Fehlverhalten Vertragsstrafen fällig werden, in manchen Fällen ist auch ein Schweigegelübde abzulegen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
/ Jens Ihlenfeld
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Wer die neuen AGB nicht akzeptiere, könne künftig von studiVZ ausgeschlossen bzw. dessen Nutzerprofil könne gelöscht werden, drohen die Veranstalter. In Ziffer 8.2 der AGB heißt es:

8.2 Vertragsstrafenregelung: Verstößt ein Nutzer gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Ziffern 2.1 bis 2.4 und/oder Ziffer 7., ist der Nutzer verpflichtet, eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe auf erstes Anfordern an den Betreiber zu zahlen. Ferner ist der Nutzer in einem solchen Fall verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung durch den Betreiber eine nach juristischen Standards übliche vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Auf die Oberziffer 8 (Rechtsfolgen) wird in mehreren Stellen der AGB verwiesen. StudiVZ verbietet unter anderem, dass sich Personen anmelden, die keine Studenten sind oder waren. Auch Doppelanmeldungen sollen nicht erlaubt sein und falsche Angaben werden ebenfalls bestraft. Zudem soll die Verbreitung von gesetzeswidrigen Inhalten geahndet werden oder auch Rechtsverletzungen, bei denen Dritten Nachteile entstehen. Selbst der Verkauf von Waren ist untersagt.

Richtig teuer werden künftig "elektronische Angriffe" auf studiVZ. Sollte ein solcher Angriff durch Mitglieder von studiVZ geschehen, wird eine Vertragsstrafe von mindestens 6.000,- Euro fällig, heißt es in den AGB.

Nach Meinung von Rechtsanwalt und Law-Blogger Udo Vetter(öffnet im neuen Fenster) dürften solche Vertragsstrafenregelungen in AGB "überraschend" sein und werden damit nach BGB § 305c(öffnet im neuen Fenster) kein Vertragsbestandteil. StudiVZ gehört seit Anfang 2007 zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck.


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