"Musikprodukte sind keine Kühlschränke!"

EU-Parlament fordert Gesetz für Online-Musik

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament die EU-Kommission aufgefordert, eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Online-Vertrieb von Musik zu schaffen. Mit der Annahme eines Berichts des Rechtsausschusses wurde eine Empfehlung der EU-Kommission von Oktober 2005 zurückgewiesen, die ausdrücklich auf verbindliche Regeln verzichten wollte.

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Die EU-Kommission sah in ihrer Empfehlung "für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden" von Oktober 2005 keinen Handlungsbedarf. Statt verbindlicher Gesetzesvorschriften wollte sie die Verwaltung von Lizenzrechten für den Online-Musikvertrieb der Selbstorganisation durch Verwertungsgesellschaften überlassen. Diese sollten länderübergreifende "One-Stop-Shops" zur Vermarktung von Lizenzen einrichten. Erste Verwertungsgesellschaften hatten zu Jahresbeginn entsprechende Angebote in Betrieb genommen.

Inhalt:
  1. "Musikprodukte sind keine Kühlschränke!"
  2. "Musikprodukte sind keine Kühlschränke!"

Der Rechtsausschuss war nach eingehenden Diskussionen zu der Auffassung gelangt, dass der von der Kommission bevorzugte "Urknall-Ansatz" zur Freigabe des Wettbewerbs bei Online-Rechten die kulturelle Vielfalt in Europa gefährden würde. Dazu Katalin Levai im EUobserver: "Wir möchten eine solche Situation vermeiden und eine Atmosphäre verhindern, in der unkontrollierter Wettbewerb stattfinden kann." Der Vorsitzende der niederländischen Verwertungsgesellschaft BUMA/STEMRA, Cees Vervoord, unterstützte Levais Position und betonte, dass "Musikprodukte nicht mit Kühlschränken oder Autos vergleichbar sind".

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