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Inkassoverbot für Fax-Spammer

Bundesnetzagentur greift bei Fax-Spam durch. Die Bundesnetzagentur hat bei vier (0)900er-Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.
/ Jens Ihlenfeld
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Durch viele hundert Beschwerden von Verbrauchern, die unverlangt ein als "Verbraucher-Newsletter" bezeichnetes Telefax erhalten hatten, erhielt die Bundesnetzagentur Ende Februar 2007 Kenntnis von diesem Fax-Spamming. In diesem versandten Telefax wurden per Faxabruf Informationen beispielsweise zu den Themen "Finanzen & Recht" sowie "Job & Karriere" in Aussicht gestellt. Bei den Rufnummern für den Faxabruf handelte es sich um die Rufnummern (0)900 5 102718, (0)900 5 102720, (0)900 5 102721 und (0)900 5 102722.

"Dieser angebliche Verbraucher-Newsletter ist nicht nur eine Belästigung, sondern stellt den durchsichtigen Versuch dar, unerfahrene Telefonkunden zu einem teuren Rückruf zu verleiten. Auch die Netzbetreiber tragen eine Verantwortung dafür, derartige unseriöse und rechtswidrige Praktiken abzustellen. Wer einmal Mehrwertdiensterufnummern missbraucht hat, sollte künftig kein Vertragspartner mehr sein, damit seriöse Geschäftsmodelle nicht diskreditiert werden" , so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Behörde betont dabei ihr schnelles Handeln: "Innerhalb weniger Tage hat die Bundesnetzagentur gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet waren, die Abschaltung der beworbenen (0)900er-Rufnummern angeordnet." So will die Bundesnetzagentur klar machen, dass sie gegen jede Form von Rufnummernmissbrauch hart vorgeht, auch im Fall von Fax-Spam.

Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen (sog. Spam) stellen einen Verstoß gegen die §§ 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar, gleich ob per Telefax, E-Mail oder SMS.


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