Kein Internet-Pranger für Kinderschänder
Die Vorstellungen belegen einen "Verfall der Rechtskultur" , sagte Schaar dem Berliner "Tagesspiegel". Der Innenminister lasse nicht nur rechtsstaatliche Prinzipien, sondern auch den Aspekt der Resozialisierung völlig außer Acht. Zudem sei nicht klar, wie eine solche Maßnahme Schutz vor Straftätern bieten sollte, sagte Schaar.
In einigen US-Bundesstaaten sind Wohnorte der Straftäter online abrufbar . Man habe dort aber negative Erfahrungen gemacht, so Schaar. Die verurteilten Täter, die ihre Strafen bereits verbüßt haben, seien aus der Gesellschaft ausgegrenzt, einige seien umgebracht worden.
Eine solche Datei würde eine Einladung zur Selbstjustiz darstellen. "Das einzige Ergebnis ist, dass die Person gebrandmarkt wird. Aber das ist ein Konzept aus vergangenen Jahrhunderten. Der Internet-Pranger ist nicht besser als der öffentliche Pranger im Mittelalter" , sagte Schaar.
Das Grundgesetz und der Rechtsstaat schütze auch verurteilte Straftäter, so Schaar. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Andreas Schmidt (CDU), lehnte die Veröffentlichung derartiger Daten strikt ab. Der Vorschlag sei "vordergründig populär, aber nicht zielführend" , sagte Schmidt dem Blatt.
Eine Problemlösung sei damit nicht erreichbar. Im Zweifelsfall sei eine nachträgliche Sicherungsverwahrung(öffnet im neuen Fenster) sinnvoller.
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