eBay-Käufer wegen 1-Euro-Geboten unter Hehlereiverdacht
Die eBay-Käufer sind nun dem Vorwurf der Hehlerei ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Leute hätten misstrauisch werden müssen, wenn der Startpreis für die wertvollen Produkte nur einen Euro betragen hat. Sie hätten aber dennoch auf die Produkte geboten und sie auch ersteigert - wenngleich nicht zu einem Euro, sondern nur knapp unterhalb des regulären Ladenpreises, so die Zeitung.
Das Westfalenblatt befragte auch eBay zu den Umständen. Von dort hieß es, es sei völlig normal, dass auch wertvolle und neue Produkte für einen Euro Startpreis ins Rennen gehen.
Die Staatsanwaltschaft hingegen beharrt darauf, dass die Kunden bewusst Diebesgut ersteigert und sich damit der Hehlerei schuldig gemacht haben. Ein Rechtsanwalt, der einen der Beschuldigten vertritt, wurde vom Westfalenblatt interviewt. Auch er wunderte sich, dass die Behörde auf Grund des niedrigen Startpreises unterstellt, dass der eBay-Kunde davon ausgehen muss, dass es sich um Diebesware handelt.
Hehlerei(öffnet im neuen Fenster) wird wie Diebstahl selbst mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Auch der Versuch ist strafbar, allerdings muss mindestens ein Eventualvorsatz(öffnet im neuen Fenster) nachgewiesen werden. Um diesen geht es der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich.
Die Kriminalpolizei rät, beim Kauf gebrauchter Gegenstände auf Auktionsplattformen und auch sonst auf einen Eigentumsnachweis des Verkäufers zu drängen. Ein möglicher Eigentumsnachweis ist beispielsweise eine Quittung oder eine Rechnung mit Namen des ehemaligen Käufers und Verkäufers des Gerätes.
Bei manchen Gegenständen kann es auch sinnvoll sein, die Seriennummer des Gerätes mit dem Hersteller abzustimmen - vielleicht wird dort eine Liste mit gestohlenen Geräten und ihren Nummern geführt.



