Telekom muss auch ATM-Bitstromzugang anbieten
Die Regulierungsverfügung(öffnet im neuen Fenster) verpflichtet die Telekom, ihren Konkurrenten einen ATM-Bitstromzugang zu nicht diskriminierenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Dazu muss die Telekom nun ein Standardangebot auflegen, die Entgelte unterliegen einer nachträglichen Entgeltkontrolle nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung.
Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse für Geschäftskunden anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang, der auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt wird und auf den DSL-Massenmarkt abzielt.
Bereits im September 2006 wurde die Telekom verpflichtet, Wettbewerbern einen IP-Bitstromzugang zu gewähren. Mit der Öffnung des Telekom-Netzes um den Bitstromzugang will die Bundesnetzagentur den Wettbewerb stärken, um die Breitbandpenetration und Breitbandnutzung in Deutschland zu fördern.
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