Strengere Regelungen gegen Urheberrechtsverletzungen?
Experten im Bundesrat geht der Entwurf der Bundesregierung nicht weit genug
Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt, die von der Regierung vorgesehenen Sanktionen gegen Immaterialgüterrechtsverletzungen erheblich zu verschärfen. Unter anderem sollen die neuen Regelungen auch für nichtgewerbliche Urheberrechtsverletzungen gelten.
Durch die so genannten "Durchsetzungsrichtlinie" der EU (Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) sollen die Interessen der Rechteinhaber an Werken, Patenten, Marken und anderen Immaterialgütern gestärkt werden. Damit die darin festgelegten Regelungen in Deutschland gelten, muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
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Dazu hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt, der Rechtsausschuss des Bundesrates hält diesen aber für ungenügend: "Bei einigen Regelungen im Gesetzentwurf hat der Bundesrat aber die Besorgnis, dass das Ziel der Richtlinie nicht erreicht und der Schutz für die Rechteinhaber nicht verbessert wird", heißt es in den Empfehlungen der Fachausschüsse. In seiner nächsten Sitzung am 9. März wird der Bundesrat entscheiden, ob er sich die Einschätzung seiner Experten - wie üblich - zu Eigen macht.
Kein Richtervorbehalt bei Auskunftsansprüchen
Der Rechtsausschuss kritisiert zunächst, dass die neuen Auskunftsansprüche der Rechtsinhaber gegen Online-Provider nach dem Regierungsentwurf in vielen Fällen erst geltend gemacht werden können, wenn dem ein Richter zuvor zugestimmt hat.
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bitte? was? öhhh hab ich was falsches gesagt? oder versteh ich dich jetzt falsch? also...
Du vergleichst Fall A mit B. Das führt eine rationale Diskussion in letzter Konsequenz...
Ja genau. So wie die Zwangsübermittlung der Rufnummer bei 0800-Calls und Notrufen. Alles...
du bist so brechend dämlich das du eigentlich nur laut schreiend durch die Gegend laufen...