EU-Parlament will Wettbewerb bei Musikrechten einschränken
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat Ende Februar 2007 einen Bericht zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten für Musik verabschiedet. In dem unter der Federführung der ungarischen Sozialistin Katalin Levai entstandenen Bericht sprechen sich die Rechtspolitiker gegen das Vorgehen der EU-Kommission aus, die im Mai 2005 empfohlen hatte, die nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften im Bereich der Musikrechte aufzubrechen. Stattdessen solle durch ein Mitentscheidungsverfahren(öffnet im neuen Fenster) , bei dem das EU-Parlament ein Mitgestaltungsrecht hat, eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Demgegenüber hatte die Kommission in ihrer Empfehlung "für die Länder übergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden" , vorgeschlagen, dass verschiedene Verwertungsgesellschaften so genannte " One-Stop-Shops(öffnet im neuen Fenster) " zur Lizenzierung von Rechten für den grenzüberschreitenden Online-Vertrieb einrichten sollten. Kommerzielle Online-Angebote könnten dann bei einer zentralen Lizenzierungsstelle alle notwendigen Lizenzen für ein europaweites Angebot erhalten; aufwendige Verhandlungen mit vielen einzelnen Verwertungsgesellschaften könnten entfallen.
Über das nicht rechtsverbindliche Instrument dieser Empfehlung hinaus sah die Kommission keinen Handlungsbedarf. Die konkrete Ausgestaltung der "One-Stop-Shops" sollte den jeweiligen Verwertungsgesellschaften überlassen werden, wobei die EU-Mitgliedsstaaten sie unterstützen sollten. Eine ganze Reihe von Verwertungsgesellschaften hat bereits damit begonnen, die Empfehlung in die Tat umzusetzen. So bietet Celas(öffnet im neuen Fenster) , eine Kooperation der deutschen GEMA mit der britischen MCPS/PRS Alliance, seit Anfang des Jahres europaweite Lizenzen für den anglo-amerikanischen Katalog von EMI an.
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments kritisiert nun in seinem Report(öffnet im neuen Fenster) das Vorgehen der EU-Kommission mit harschen Worten: "Die urknallartige Einführung des Wettbewerbs auf dem Gebiet der kollektiven Rechtewahrnehmung sollte vermieden werden, da ansonsten das Risiko besteht, dass die kulturelle Vielfalt in Europa irreparabel geschädigt wird." Würde der Markt ohne ausreichende Vorkehrungen plötzlich geöffnet, drohe "eine Konzentration in den Händen weniger großer Rechteinhaber" , führt Levai weiter aus. Auf der Strecke bleiben würden die regionalen und spezialisierten Angebote, die typisch für die europäische Kultur seien. Aus diesen Gründen fordern die Parlamentarier die Kommission auf, für einen "kontrollierten Wettbewerb zu sorgen" . Dazu erklärte Willem Wanrooij, Sprecher der niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra, gegenüber dem EUobserver(öffnet im neuen Fenster) : "Damit wäre der der Vielfalt der europäischen Kultur sehr gedient. Es ist die Vielfalt, die die europäische Kultur so interessant macht. Wir müssen auf die Vielfalt setzen, wenn wir im Wettbewerb mit den USA und Japan bestehen wollen." Am 12. März wird das EU-Parlament über den Levai-Bericht abstimmen. [von Robert A. Gehring]



