EU-Parlament will Wettbewerb bei Musikrechten einschränken

Kulturelle Vielfalt soll per Gesetz geschützt werden

In der Frage der Marktöffnung bei der kollektiven Verwaltung von Urheberrechten stellt sich das EU-Parlament gegen die EU-Kommission. Die Parlamentarier fordern, den Online-Vertrieb von Musik auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, um die Vielfalt in der Musik zu erhalten. Eine reine Zerschlagung der nationalen Monopole für die Rechteverwaltung lehnen sie hingegen ab.

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Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat Ende Februar 2007 einen Bericht zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten für Musik verabschiedet. In dem unter der Federführung der ungarischen Sozialistin Katalin Levai entstandenen Bericht sprechen sich die Rechtspolitiker gegen das Vorgehen der EU-Kommission aus, die im Mai 2005 empfohlen hatte, die nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften im Bereich der Musikrechte aufzubrechen. Stattdessen solle durch ein Mitentscheidungsverfahren, bei dem das EU-Parlament ein Mitgestaltungsrecht hat, eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Inhalt:
  1. EU-Parlament will Wettbewerb bei Musikrechten einschränken
  2. EU-Parlament will Wettbewerb bei Musikrechten einschränken

Demgegenüber hatte die Kommission in ihrer Empfehlung "für die Länder übergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden", vorgeschlagen, dass verschiedene Verwertungsgesellschaften so genannte "One-Stop-Shops" zur Lizenzierung von Rechten für den grenzüberschreitenden Online-Vertrieb einrichten sollten. Kommerzielle Online-Angebote könnten dann bei einer zentralen Lizenzierungsstelle alle notwendigen Lizenzen für ein europaweites Angebot erhalten; aufwendige Verhandlungen mit vielen einzelnen Verwertungsgesellschaften könnten entfallen.

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