Interview: Virtueller Sex mit Tieren ist strafbar
Die Netzeitung sprach mit Rechtsanwalt Stephan Mathé
Pornografie im Second Life beschäftigt auch die Staatsanwälte. "Wer dort einen Swingerclub aufsucht, kann bestraft werden", sagt Anwalt Stephan Mathé. Bodo Mrozek sprach mit ihm.
Stephan Mathé ist Jurist. Er leitet an der Universität Hamburg ein Forschungsprojekt über die Wirkung von Videospielen auf Jugendliche und ist Teilhaber der Kanzlei Rode & Mathé in Hamburg. Zuvor war er als Produktmanager eines Verlages für Computerspiele wie "F 1 World Grand Prix", "Commandos II" und "Startopia" verantwortlich und arbeitete für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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Netzeitung.de: Herr Mathé, im Internet wird virtueller Sex immer beliebter. "Second Life" oder Spiele wie "GTA: San Andreas" stehen wegen verbotener Pornografie in der Kritik. Was sagt das Strafrecht dazu?
Stephan Mathé: Das Strafrecht hat Mühe, mit den neuen Medien Schritt zu halten. Aber die Verbreitung von Pornografie regelt das Strafgesetzbuch in Paragraf 184 eindeutig: Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
Netzeitung.de: Fallen Chaträume oder grafische Animationen im Internet unter den Begriff "Schriften"?
Mathé: Ja. Schriften sind auch Abbildungen und andere Darstellungen im Internet und in Online-Spielen.
Netzeitung.de: Was genau ist Pornografie?
Mathé: Die Rechtsprechung definiert Pornografie als "vergröbernde Darstellung sexuellen Verhaltens unter weitgehender Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge, die den Menschen zum bloßen Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht". Das heißt: Pornografie liegt immer dann vor, wenn das Sexualverhalten grob und gefühlsarm dargestellt wird und die Akteure reduziert sind auf ihre Funktion als auswechselbare Sexualobjekte.
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Ja, und warum? Weil irgendwelche Deppen sich gedacht haben, dass sie, wenn sie schon die...
Wie du auf diesen albernen Rückschluss kommst, müsstest du mal näher darlegen. Oder...
Bin zwar schon etwas zu spät aber den Link wollte ich euch nicht vorenthalten: http...
Das Schreien ist noch lange kein Grund, nach 22:00 Uhr auf Golem geschmacklich...