Online-Ablasshandel für P2P-Sünder
Unter www.P2PLawsuits.com(öffnet im neuen Fenster) gibt es seit Anfang März 2007 eine zeitgemäße Möglichkeit zum Ablasshandel. Sie richtet sich an alle US-Bürger, die von der RIAA informiert wurden, dass gegen sie ein Verfahren wegen illegaler Nutzung von Filesharing-Börsen geführt werden soll. Hier können betroffene Nutzer das Verfahren noch vor Einreichung der Klage gegen freiwillige Zahlung einer Entschädigung einstellen lassen. Dazu gibt man in das entsprechende Online-Formular die Fallnummer ein, die per Post ins Haus gekommen ist, und folgt anschließend den Anweisungen des Buchungssystems. Nachdem man den "Rechtsstreit" online beigelegt hat, erhält man ordnungsgemäß eine Quittung.
Für den Fall, dass die beschuldigten P2P-Nutzer kurzfristig nicht über ausreichende finanzielle Reserven verfügen sollten, bietet die RIAA gemäß ihren FAQs(öffnet im neuen Fenster) an, "Teilzahlungen über einen gewissen Zeitraum in Betracht zu ziehen". Minderjährige werden darauf hingewiesen, dass es erforderlich ist, dass "ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson den Beilegungsprozess begleitet und unterzeichnet".
Zur weiteren Aufklärung über die Details des US-Urheberrechts wird auf www.MusicUnited.org(öffnet im neuen Fenster) verwiesen. Dort kann man unter anderem erfahren, dass "Kopieren ohne Zustimmung der Rechteinhaber Diebstahl von Musik ist und gegen das Gesetz verstößt". Nicht erwähnt werden hingegen gesetzliche Ausnahmebestimmungen, die das Kopieren unter bestimmten Umständen erlauben.
Im ersten Moment könnte man vermuten, dass es sich bei P2Plawsuits.com um einen Scherz handelt. Doch die Suche nach dem Besitzer der Domain bestätigt, dass diese Domain am 23. Januar 2007 für die Recording Industry Association of America (RIAA) eingetragen(öffnet im neuen Fenster) worden ist. Das Angebot zum Online-Ablasshandel ist also ernst gemeint. Ob vergleichbare Websites demnächst auch in Europa eröffnet werden sollen, ist nicht bekannt. [von Robert A. Gehring]
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