Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

FAT-Patent in Deutschland ungültig

Bundespatentgericht erklärt Microsoft-Patent für nichtig. Das Bundespatentgericht hat eines von Microsofts europäischen Patenten für die beim Dateisystem FAT verwendeten Techniken für Deutschland als nichtig erklärt, dies geht aus der jetzt veröffentlichten Entscheidung hervor. Der Gegenstand des Patentes sei nicht neu und beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit, so das Gericht.
/ Julius Stiebert
23 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)

Das am 26. Oktober 2006 verkündete und jetzt veröffentlichte Urteil (PDF(öffnet im neuen Fenster)) des Bundespatentgerichts erklärt das vom Europäischen Patentamt anerkannte Patent EP0618540(öffnet im neuen Fenster) für in Deutschland ungültig. In diesem Patent geht es um einen gemeinsamen Speicherbereich für kurze und lange Dateinamen für das FAT-Dateisystem – in den USA ist dies ebenfalls patentiert(öffnet im neuen Fenster). Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist es unter der Patentnummer 69429378(öffnet im neuen Fenster) zu finden.

Laut Microsoft behebt dieses Patent das ursprünglich unter MS-DOS vorhandene Problem, dass nur kurze Dateinamen genutzt werden konnten. Dabei wird für jede Datei sowohl ein langer als auch ein kurzer Dateiname gespeichert, um so Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden. Das Bundespatentgericht vertritt hingegen die Auffassung, dass diese Technik nicht neu sei und nicht auf "erfinderischer Tätigkeit beruhe", heißt es in der Entscheidung. Ein Datenverarbeitungsingenieur oder Informatiker mit mehrjähriger Erfahrung bei der Betriebssystem-Programmierung erkenne das beschriebene Verfahren generell als ein Verfahren, mit dem eine Datei im Speicher unter einem vergebenen Namen aufgefunden werden kann, also als ein Dateiverwaltungssystem, hält das Gericht Microsofts Patentanspruch entgegen.

Auch das für CD-ROMs entwickelte Rock Ridge Interchange Protocol(öffnet im neuen Fenster) lege diese Methode nahe. Denn Rock Ridge ist eine Erweiterung für das ISO-9660-CD-ROM-Dateisystem, um die unter Unix verwendeten Dateirechte und ähnliche Eigenschaften auf CD-ROM beizubehalten. Zudem umfasst das Protokoll eine Erweiterung, um Dateinamen mit bis zu 255 Zeichen nutzen zu können, was genauso funktioniert wie Microsoft es in seinem FAT-Patent beschreibt.

Microsoft stellte zusätzlich einen Hilfsantrag, um zumindest die eingeschränkte Gültigkeit zu erreichen. Doch auch dieser wurde vom Gericht abgelehnt, wie aus der Entscheidung ebenfalls hervorgeht. Während das Patent in Deutschland nun für ungültig erklärt wurde, besteht es in den USA jedoch weiterhin. Das US-Patentamt hatte zwar Ende 2004 das entsprechende US-Pendant für nichtig erklärt, machte Anfang 2006 jedoch eine Kehrtwende und entschied zu Gunsten von Microsoft.


Relevante Themen