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Britische Regierung will an DRM festhalten

DRM ermögliche Nutzern eine "Auswahl in bisher ungekanntem Ausmaß". Die britische Regierung lehnt es ab, einer Bürgerpetition zu folgen und Systeme zum Digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu verbieten. DRM ermögliche den Nutzern eine "Auswahl in bisher ungekanntem Ausmaß" , so die Antwort des Büros von Premierminister Tony Blair auf die Petition.
/ Jens Ihlenfeld
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Im Dezember vergangenen Jahres hatte Neil Holmes von der Anti-DRM-Kampagne " Defective by Design(öffnet im neuen Fenster) " ("bereits vom Konzept her unbrauchbar") eine Petition gestartet, in der die Regierung aufgefordert wird, DRM zu verbieten. Jeder Bürger kann auf den Seiten von "10 Downing Street", also dem Büro des Premierministers, eine digitale Petition anlegen und um Unterstützung bitten. Bis zum Abgabeschluss am 23. Januar 2007 hatten 1.414 Unterstützer die Petition unterzeichnet(öffnet im neuen Fenster) .

Holmes weist im Text der Petition auf eine Untersuchung der "All Party Internet Group" (APIG) hin, die zu dem Schluss gekommen ist, dass mit DRM ausgestattete Produkte klar gekennzeichnet werden sollten. Die APIG ist eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten aus Ober- und Unterhaus, die als ein Diskussionsforum zwischen Parlament und solchen Unternehmen dienen soll, die in den

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aktiv sind. Im Laufe der Untersuchung waren mehr als 90 Eingaben verschiedener Interessengruppen und Individuen bei der APIG eingetroffen.

Die Petition geht über die Forderung der APIG hinaus und verlangt, dass DRM für digitale Inhalte vollständig verboten wird. "Wir sind der Ansicht, dass DRM die Wahlfreiheit zwischen konkurrierenden Produkten beseitigt und Nutzer an einen bestimmten Service fesselt. Wir glauben nicht, dass digitale Inhalte kostenlos verfügbar sein sollten, aber es sollte garantiert sein, dass jemand, der eine Kopie davon kauft, die Kontrolle über diese Kopie hat" , heißt es dort.

Die Regierung lehnt es in ihrer jüngst veröffentlichten Antwort(öffnet im neuen Fenster) ab, DRM zu verbieten. "DRM funktioniert mit seinen technischen Schutzmaßnahmen nicht nur wie ein Polizeibeamter, sondern ermöglicht es Unternehmen, den Kunden eine nie dagewesene Auswahl zu bieten, wenn es darum geht, wie sie Inhalte nutzen können und wie viel sie dafür bezahlen wollen" , heißt es dort. Allerdings sei "es klar, dass die Wünsche und Rechte der Konsumenten sorgfältig geschützt werden müssen. Es ist angemessen, dass Konsumenten beispielsweise darüber informiert werden, was genau zum Verkauf angeboten wird, wie und wo der Käufer das Produkt einsetzen kann und welche Einschränkungen gelten" .

Außerdem unternehme die Regierung neben dem APIG-Bericht(öffnet im neuen Fenster) weitere Anstrengungen, sich darüber klar zu werden, wie mit digitalen Gütern umgegangen werden sollte und verweist auf den von ihr in Auftrag gegebenen Gowers-Report . Der Bericht fordert unter anderem, dass Nutzer private Kopien anfertigen dürfen, um etwa Musik auf einen Musikplayer ihrer Wahl zu überspielen.

Die Petition verschweigt, dass ein Verbot von DRM den britischen Gesetzgeber mit geltendem EU-Recht in Konflikt bringen würde. In der EU-Urheberrechtsrichtlinie wird von den EU-Regierungen ausdrücklich verlangt, technische Schutzmaßnahmen auch unter den Schutz des Gesetzes zu stellen. Allerdings haben Regierungen Spielraum, wie sie diese Vorgabe auslegen. [von Matthias Spielkamp]


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