Zeitschriften bringen Raubkopier-Anleitungen
Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, dem diese Rüge natürlich zupass käme, wies darauf hin, dass die "öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung" die schärfste Sanktionsmöglichkeit des Presserates ist. Zuvor hatten sich mehrere Platten-Labels beim Presserat über die Berichterstattung beschwert. "Statt die Rüge abzudrucken, titelt die Zeitschrift PCgo in der aktuellen Ausgabe erneut: 'Original-Filme perfekt geknackt'" , betonte der Rechtsanwalt Barend Bakker.
Hintergrund sind die Artikel des PC Magazins der Ausgaben 6/2006 und 8/2006. Dort wurde unter den Überschriften "Chinas illegale Download-Sites" und "Hier klaut Deutschland" jeweils beschrieben, wie illegal Musik aus dem Internet beschafft wird. Die Labels sehen darin eine Gebrauchsanleitung, die die Leser leicht nachvollziehen können.
Die PCgo berichtete ihrerseits unter dem Titel "Download Zone Russland", wie Software und Musik in Russland heruntergeladen werden kann.
Der Presserat musste zwar zugeben, dass die Berichterstattung über Raubkopien grundsätzlich legitim sei, doch müsse gewährleistet bleiben, dass der Artikel nicht zur Anleitung verkommt. Es sei mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar, wenn ein Medium durch die detaillierte Darstellung eines illegalen Vorganges jedem Rezipienten ermögliche, Raubkopien aus dem Internet zu ziehen, so der Presserat.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.