Deutscher Kulturrat fordert Kunstfreiheit für Spiele
Erwachsene sollen das Recht haben, auch "Schund" zu erwerben
In Form einer Presseerklärung hat der deutsche Kulturrat, der Dachverband der Bundeskulturverbände, die Politik zur Mäßigung bei der derzeitigen Diskussion um eine Verschärfung des Jugendschutzes bei der Beurteilung von elektronischen Spielen aufgefordert. Anders als bisher praktiziert, seien auch Computerspiele als Kunst anzusehen.
Unter Studios, Publishern und Fans gibt es immer wieder Diskussionen, ob Computerspiele als Kunst anzusehen sind. Der deutsche Kulturrat hat sich nun eindeutig dafür ausgesprochen, auch elektronischer Unterhaltungssoftware den Status von Kunstwerken zuzusprechen. Die persönliche Einordnung der Qualität eines Spiel dürfe dabei keine Rolle spielen, meint der Geschäftsführer des deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann:
"Erwachsene müssen das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen bzw. entsprechende Spiele zu spielen. Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gehören zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele."
Dennoch, so Zimmermann weiter, begrüße es der deutsche Kulturrat, wenn die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmung für den Jugendschutz bei Computerspielen forciert werden würden. Neben einer Stärkung der "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) sei aber auch die Förderung von Medienkompetenz nötig.
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