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Jugendschutz bei Computerspielen wird deutlich verschärft

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will Gesetze umgehend verschärfen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will Kinder und Jugendliche wirksam vor extrem gewalthaltigen Computerspielen schützen und hat dazu zusammen mit dem als für die USK federführenden Land Nordrhein-Westfalen ein Sofortprogramm vorgelegt. Zwar werden zunächst im Auftrag des Bundesfamilienministeriums und der Länder die gesamten Jugendschutzvorschriften vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg evaluiert, dennoch sollen für den Bereich Computerspiel einige Gesetzesänderungen sofort umgesetzt werden, noch bevor das Hans-Bredow-Institut Ergebnisse vorlegen kann.
/ Jens Ihlenfeld
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"Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm" , erläutert Bundesfamilienministerin von der Leyen das rasche Vorgehen. Dabei setzt sie auf ein aus vier Säulen bestehendes Sofortprogramm, das über die Forderungen aus Bayern noch hinausgeht. Andereseits verzichtet von der Leyen auf Herstellungsverbote, wie sie aus Bayern gefordert werden.

Unter anderem sollen gewaltbeherrschte Trägermedien (z. B. Computerspiele, Videos, DVD) in Zukunft per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten werden, ohne dass diese zuvor Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) durchlaufen müssen. Entsprechende Medien werden dabei mit einem weit reichenden Abgabe- und Werbeverbot belegt und dürfen nur in gesonderten Geschäften und an Erwachsene verkauft werden.

Die Schwelle, ab der das automatische Verbot greift, soll gesenkt werden. Es reiche in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne dass Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG), heißt es von Seiten des Bundesfamilienministeriums. Damit werde ein "klares Signal für Hersteller und Händler" gesetzt, so von der Leyen. "Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar."

Zudem sollen die Indizierungskriterien der BPjM erweitert werden (§18 Abs. 1 JuSchG). Diese Kriterien sind für die Bundesprüfstelle richtungsweisend, wenn es darum geht, Medien als jugendgefährdend einzustufen. Künftig sollen auch Spiele indiziert werden, "in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden" .

Darüber hinaus soll der gesetzliche Vollzug dieser Verbote oder Einschränkungen verbessert werden. Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen soll plakativer werden, ähnlich wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen (§ 12 Abs. 2 JuSchG). "Die Hinweise können gar nicht groß genug sein. Sie sind heute fast nur mit der Lupe zu lesen, das bringt gar nichts" , meint die Familienministerin.

Auch sollen Testkäufe durch die zuständigen Behörden gesetzlich zugelassen werden, um eine bessere Kontrolle zu erreichen. "Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen" . Um das Verkaufspersonal dabei zu unterstützen, sollen zudem Kassensysteme umgerüstet werden, um mit akustischen oder optischen Warnhinweisen auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hinzuweisen. Es soll nicht zu überhören sein, wenn ein entsprechendes Spiel verkauft wird.

Die Arbeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) soll transparenter und effektiver gestaltet werden. Die Länder sollen nach dem Willen der Bundesministerin kurzfristig ihr personelles Engagement bei der USK verstärken. Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen zudem konkreter gefasst und von den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) abgegrenzt werden. Die BPjM ihrerseits soll an den Prüfungen der USK teilnehmen, um sicherzustellen, dass die Indizierungskriterien verstärkt in die Entscheidungen einfließen.

Darüber hinaus soll mit Kommunikationsmaßnahmen auf das Thema hingewiesen und Eltern sensibilisiert werden.


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