Urheberrechtsbündnis kritisiert Bibliotheken und Verlage
Für Rainer Kuhlen, Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft", geht diese Vereinbarung "eindeutig in die falsche Richtung" . Nicht nur, dass "die Optionen, die sich heute durch offene Publikationsmodelle ergeben können, außen vor gelassen wurden" , es wird auch noch der Einsatz von Digital Rights Management (DRM) befürwortet, "zu einer Zeit, in der Steve Jobs von Apple rät, DRM von den Musikobjekten zu entfernen, weil es zum einen sowieso nichts nutzt und für die Anbieter auch zu teuer wird, aber vor allem, weil Benutzer mit den erworbenen Objekten machen wollen, was sie wollen..."
Im Zuge des laufenden Verfahrens zur Novellierung des Urheberrechts (Zweiter Korb) wurde zwischen Verlagen und Bibliotheken, zwischen Bundesregierung und Bundesrat heftig darum gestritten, wie in der Informationsgesellschaft der Umgang mit digitalen Fachpublikationen gestaltet werden sollte. Im Kern der Debatte stand die Frage, in welchem Umfang und zu welchen Kosten öffentliche Bibliotheken in Zukunft Fachbücher und Fachzeitschriften digital bereitstellen können.
Während sich die Verlage gegen eine weitergehende digitale Nutzung ihrer Produkte sträubten und damit Unterstützung bei der Bundesregierung fanden, setzten sich Vertreter von Bibliotheken und aus der Wissenschaft dafür ein, das digitale Angebot auszubauen. Diese Idee fand große Zustimmung beim Bundesrat, der den von der Bundesregierung 2006 vorgelegten Gesetzentwurf scharf kritisierte.
Der Bundesrat beließ es nicht bei der Kritik, sondern legte eine Liste mit 23 Änderungsvorschlägen vor, darunter ein Vorschlag zur Förderung der Open-Access-Publikation . Um den Bibliotheken den digitalen Kopienversand wissenschaftlicher Artikel an ihre Leser zu ermöglichen, sollte eine neue urheberrechtliche Schrankenbestimmung den entsprechenden rechtlichen Rahmen schaffen.
Das im Gesetzgebungsverfahren federführende Justizministerium wies die Vorschläge des Bundesrates weitgehend zurück. Weder Open Access noch digitaler Kopienversand sollten ins Gesetz aufgenommen werden. Die Regierung begründete ihre ablehnende Haltung damit, dass die vom Bundesrat eingebrachten Vorschläge "gegen die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Verlage" verstoßen würden.
Auf Anregung von Bildungsministerin Annette Schavan setzte sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus der Verlagsbranche und vom Bibliothekenverband zusammen, um eine außergesetzliche Regelung auszuhandeln. Deutscher Bibliothekenverband und Börsenverein des Deutschen Buchhandels einigten sich Mitte Januar 2007 auf eine gemeinsame Position, die nach ihrem Wunsch im Gesetzentwurf berücksichtigt werden soll.
Die Kernaussage der " Gemeinsame[n] Stellungnahme zu den Paragrafen 52b und 53a UrhG-RegE(öffnet im neuen Fenster) lautet, dass sich durch den Ausbau des digitalen Angebotes "die Absatzsituation der Verlage [...] nicht nachhaltig verändern [darf]" . Eingangs wird erläutert, warum: "Für die Finanzierung wissenschaftlicher Zeitschriften ist derzeit kein effizientes Geschäftsmodell als Ersatz für die Subskription in Sicht." Die Finanzierung von wissenschaftlichen Fachzeitschriften durch "die Nutzer auf dem Wege des Abonnements" , heißt es dazu an anderer Stelle, sei "eine bewährte und in der Regel faire Lösung" .
Eine Reihe von Maßnahmen soll sicherstellen, dass die getroffenen Vereinbarungen in der Praxis auch umgesetzt werden. So sollen Bibliotheken Bücher nur dann selbst digitalisieren und digital anbieten dürfen, wenn sie mindestens ein Exemplar des Buches gekauft haben und "die Nutzung des Digitalisates nur in den Räumen in der Bibliothek realisiert wird" .
Wenn Bibliotheken digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke versenden wollen (Kopienversand), dürfen sie das nur, wenn der Verlag nicht selbst ein entsprechendes digitales Angebot hat. Der digitale Kopienversand ist weiterhin nur zulässig, "wenn nur eine nicht veränderbare grafische Datei geliefert wird, die durch DRM gegen Vervielfältigung und Weiterleitung gesichert ist."
Das Aktionsbündnis betrachtet die Vereinbarung zwischen Bibliotheken und Börsenverein als einen "unzureichenden Versuch, eine außerurheberrechtliche vertragliche Einigung zu erreichen" und forderte den Gesetzgeber auf, "die auf Bildung und Wissenschaft (und Bibliotheken) abzielenden Regelungen im Urheberrecht so zu formulieren, dass ein Ziel der Koalitionsvereinbarung dieser Regierung, nämlich ein 'bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht', erreicht werden kann." [von Robert A. Gehring]



