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Bundesregierung: Keine Gesundheitsschäden durch Laserdrucker

In den gemeldeten Fällen gab es keine schwerwiegenden Gesundheitsstörungen. Die Bundesregierung antwortete auf eine kleine Anfrage der Grünen, dass Laserdrucker zwar sowohl Ozon und flüchtige organische Verbindungen als auch Staubinhaltsstoffe und Stäube mit unterschiedlichen Partikelgrößen freisetzen - gesundheitliche Gefährdungen seien jedoch "sehr unwahrscheinlich" .
/ Andreas Donath
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In der Antwort der Regierung wird erwähnt, dass ein erster konkreter Schadensfall durch Toner der Vergiftungsstelle des Bundesinstituts für Risikobewertung im Oktober 2000 gemeldet wurde.

Bis Mitte Dezember 2006 sollen der Behörde insgesamt 99 Fälle gemeldet worden sein - bei einem Drittel davon sei ein möglicher Zusammenhang und bei acht Fällen ein "wahrscheinlicher Zusammenhang" mit Drucker-Toner festgestellt worden. Der Grund, warum die Regierung jedoch gesundheitliche Gefährdungen als sehr unwahrscheinlich bezeichnet, liegt darin, dass es in den 99 gemeldeten Fällen nie zu einer schwerwiegenden Gesundheitsstörung kam.

Außerdem gibt es nach Informationen der Bundesregierung bislang keine wissenschaftlichen Berichte über die Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition bei Menschen. Auch zur allergischen bzw. pseudoallergischen Auswirkung sind nur einige Fallbeschreibungen bekannt. Studien bezüglich der Auswirkungen auf Kinder, Kranke oder Schwangere sind der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt.

Ein einjähriges Forschungsprojekt, das von 2005 bis 2006 lief, untersuchte die Schadstoffbedingungen in Büros unter realen Bedingungen. Derzeit werden die Messergebnisse ausgewertet und Anfang dieses Jahres soll der Bericht vorliegen.


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