(Falsch) Tanzen verboten!
"Electric Slide" urheberrechtlich geschützt?
Richard Silver, professioneller Tänzer und angeblicher Erfinder von Tanzschritten mit Namen wie Locking, Poppin' oder The Weeble, droht Video-Amateuren mit Urheberrechtsklagen. Diese sollen Filme veröffentlicht haben, auf denen der "Electric Slide" zu sehen ist. Wie das US-Computer-Magazin CNet.com berichtet, beansprucht Silver das Urheberrecht auf diesen Tanz für sich und will die Verbreitung fehlerhafter Aufführungen seines Werkes verhindern.
In den vergangenen Tagen haben mehrere YouTube-Nutzer die Nachricht bekommen, dass ihre Videos auf Veranlassung einer dritten Partei aus der Videobörse entfernt bzw. unzugänglich gemacht wurden. Urheber dieser Sperrverfügungen war Richard Silver, wie sich bald herausstellte. Silver hatte nach eigenen Aussagen im Jahr 2004 den von ihm bereits 1975 anlässlich der Eröffnung einer Diskothek erfundenen Tanz Electric Slide beim US-Copyright-Office urheberrechtlich schützen lassen. Um seine Rechte durchzusetzen, lässt Silver von YouTube alle Videos entfernen, auf denen sein Tanz zu sehen ist.
Einer der Betroffenen ist Rob Lathan. Lathan trat kürzlich in der Fernsehshow Today auf und führte den Electric Slide auf Stelzen vor. Eine Video-Aufnahme des Auftrittes wurde bei YouTube veröffentlicht und im Zuge der Silver-Aktion wieder entfernt. Auf seiner Homepage kündigt Lathan an, sich dagegen wehren zu wollen - "mit meinen Stelzen".
Die Aussichten Silvers, Recht zu bekommen, stehen denkbar schlecht. Eine kurze Recherche in den Datenbanken des US-Copyright-Offices zeigt, wofür Silver Urheberrechte beanspruchen darf - auf ein Video, auf dem Silver den Tanz erklärt, nicht aber auf den Tanz selbst. Dem Anschein nach hat YouTube also voreilig gehandelt, als das Unternehmen den Forderungen von Silver nachgegeben hat und die Videos verschiedener Nutzer entfernte.
Dabei wäre es nach US-Recht für Silver durchaus möglich, den Tanz schützen zu lassen, wie Jason Schultz, Anwalt der Electronic Frontier Foundation, gegenüber CNet.com erklärt: "Man kann die Choreografie für Tänze urheberrechtlich schützen lassen und die Rechte dann gegen alle durchsetzen, die den Tanz öffentlich aufführen."
Die Motive für sein Handeln erläutert Silver auf seiner Homepage damit, dass er dafür sorgen wolle, dass der Tanz nur richtig getanzt würde. In seinen Augen würden die Leute zu oft falsch tanzen. Dazu Silver: "Ich habe viele Jahre lang versucht, das zu korrigieren, und hatte schon die Hoffnung aufgegeben, mein Ziel zu erreichen. Doch dann kam das Internet und jetzt arbeite ich daran, das Übel zu beseitigen." [von Robert A. Gehring]
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der vatikan hält nur das patent auf kleine-jungen-in-den-arsch-ficken
parodieren natürlich
Ja, klar, aber sicher... Der Schutz beschränkt sich dann aber wohl eher auf kommerzielle...
ich meine muß, bzw sollte es nicht auch für Urheberrechtsansprüche sowas wie eine...