Erneut schärfere Strafen für Telefonwerbung gefordert

Die gesetzliche Regelung von 2004 scheint nicht auszureichen

Obwohl unerwünschte Telefonwerbung verboten ist, nimmt die Zahl der Werbeanrufe laut der Verbraucherzentralen ständig zu. Seitens der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt deshalb nun die Forderung an die Bundesregierung, die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu regeln und damit deutlich höhere Bußgelder verhängen zu können.

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Geht es nach den Bündnisgrünen, so soll die Bundesnetzagentur künftig die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden können. Zudem sollten die durch die unerlaubte Werbung erzielten Gewinne in Zukunft bereits dann eingezogen werden können, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat. Der abgeschöpfte Gewinn soll dem Vorschlag zufolge an Verbraucherschutz-Einrichtungen gehen. Zudem müsse die Bundesregierung in bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten darauf hinwirken, dass das gesetzliche Telefonwerbeverbot strikt eingehalten wird.

Laut der Verbraucherverbände erfolgen täglich Tausende von Rechtsverstößen gegen das gesetzliche Verbot der Telefonwerbung. Schon im ersten Quartal 2006 hat die Gesellschaft für Konsumforschung laut der Bündnisgrünen 82,6 Millionen telefonische Werbekontakte gemessen. Den Bündnisgrünen zufolge ist die unerwünschte Telefonwerbung mittlerweile zu einem massenhaft auftretenden Problem für Verbraucher und Verbraucherinnen geworden.

"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", so Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW im Oktober 2006. Die Verbraucherschützer hatten dabei Beschwerden aus den Monaten August und September 2006 ausgewertet. Gegen einige Unternehmen seitens der Verbraucherschützer eingeleitete rechtliche Schritte hätten dabei keine Auswirkungen gehabt.

Im Jahr 2004 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits erneuert, mit der Maßgabe, Verbraucher zu schützen. Bereits ein erstmaliger Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung gilt als unzumutbar und ist als unlauterer Wettbewerb verboten. Dieses Verbot wird den Bündnisgrünen zufolge aber von einigen Unternehmen nicht oder nur unzureichend beachtet. Zudem würden einer erfolgreichen Durchsetzung des Werbeverbots erhebliche Hindernisse entgegenstehen.

Dass die bestehenden rechtlichen Mittel nicht ausreichen, hat auch schon das Verbraucherschutzministerium bemerkt. Bis jetzt scheint sich in der Hinsicht aber nicht viel getan zu haben. Nach Golem.de-Erfahrung sparen sich die Call-Center-Betreiber teilweise sogar die Mitarbeiter, indem sie automatisierte Werbeanrufe durchführen, die auf Nutzereingabe warten und damit auch mal Anrufbeantworter füllen.

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jens222 14. Feb 2007

das ist echt der drolligste tip, den ich je gelesen habe :-)

jeffeff 06. Feb 2007

Das kann helfen , muss aber nicht. Denn diese "Verkäufer" hören so gerne ein Ja, dass...

Herz aus Gold 04. Feb 2007

Die wird man gaaanz schnell los... Beim nächsten Anruf ein freundliches "Bitte warten...



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