Bayerns Datenschützer gegen Sammelwut in Zentraldateien

Datensammlungen über Bürger große Gefahr für Selbstbestimmung

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Bayern spricht sich in seinem gerade erschienen Tätigkeitsbericht 2005/2006 deutlich gegen die inzwischen in zahlreichen Dateien gesammelten persönlichen Daten der Bürger aus. Die zunehmende Vernetzung berge zahlreiche Gefahren, für die der Datenschützer unter anderem die GEZ als Beispiel anführt.

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Die Aufgabe der in jedem Bundesland eingesetzten Datenschützer ist nicht nur die Überwachung der Gesetze und Regelungen durch Behörden. Sie dienen auch als Anlaufstelle für die Beschwerden von Bürgern. Zu ihrer Arbeit legen die "Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit", so der volle Titel, jährlich einen Bericht vor, in dem sie aktuelle Fälle aufgreifen und - allerdings rechtlich nicht bindende - Empfehlungen aussprechen. Dies hat nun erstmals der vor genau einem Jahr berufene Datenschützer Bayerns namens Karl Michael Betzl getan.

Vor allem die zunehmenden Datensammlungen durch staatliche wie private Einrichtungen ziehen sich wie ein roter Faden durch den Bericht des Datenschützers. Betzl kritisiert zwar nicht Sammelaktionen im Rahmen einmaliger Ereignisse, wie etwa bei den RFID-Tickets zur Fußballweltmeisterschaft - sie dürften aber Betzl zufolge auch nicht zur Gewohnheit werden. Deutliche Gefahren sieht der Datenschützer hingegen bei umfangreichen Datensammlungen, die langfristig gespeichert und gepflegt werden. Als Beispiele nennt Betzl unter anderem die Gesundheitskarte oder die "Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter" (HEADS).

Bei letzterem Projekt sowie der "Anti-Terror-Datei" stehe der Datenschutz zwischen Repression und Prävention, so Betzl. "Nicht nur Menschen können Vorurteile haben, sondern auch Computer. Letztere sind dazu noch besonders uneinsichtig", kommentiert der bayerische Datenschützer seine Bedenken.

Dass Daten zunehmend verknüpft werden, schließt der Datenschützer aus zahlreichen Anfragen von Bürgern, die sich von der GEZ gegängelt fühlten. In einzelnen Fällen sei nicht auszuschließen, dass Meldeämter oder auch Finanzbehörden Daten an die Gebühreneinzugszentrale weitergegeben hätten, was sie eigentlich nicht dürften.

Auch im Internetalltag lauern laut Betzl für die Betreiber von Foren und Gästebücher Gefahren. So dürften beispielsweise IP-Adressen nur für die Abwehr von potenziellen Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Betreibers gespeichert werden. Eine vorauseilende "Vorratsdatenspeicherung" von IP-Adressen wegen möglicherweise rechtswidriger Inhalte sei jedoch nicht zulässig, meint Karl Michael Betzl.

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