Microsoft will modulares Betriebssystem patentieren lassen
Mit dem "Windows Anytime Upgrade" hat Microsoft eine Technik in sein neues Betriebssystem Windows Vista integriert, mit der Anwender den Funktionsumfang modular erweitern können. So ist darüber beispielsweise der Wechsel von Vista Home Premium zu Windows Vista Ultimate möglich. Aber auch andere, kleinere Funktionserweiterungen sind über Anytime Upgrade möglich und damit aus Microsofts Sicht ein wichtiger Teil des Betriebssystems. Denn schließlich lassen sich so Erweiterungen hinzufügen, ohne eine neue Betriebssystem-Version zu veröffentlichen.
Die Technik dahinter hat Microsoft im Juni 2005 als Patent angemeldet(öffnet im neuen Fenster) , das nun auf seine Annahme wartet. Unter der Überschrift "System and method for delivery of a modular operating system" beschreibt Microsoft darin den Aufbau eines modularen Betriebssystems mit der Integration von digitalem Rechtemanagement.
Module können laut Microsofts Patentschrift Erweiterungen wie Hardware-Unterstützung, aber auch Applikationen sein. Dabei kann eine digitale Signatur genutzt werden, um die Berechtigung des Moduls zu prüfen, d.h. Microsoft hat die Möglichkeit, Erweiterungen von Drittanbietern via DRM im Windows-Kernel zu verhindern. Ein nicht von Microsoft autorisierter Hardware- oder Peripherie-Treiber ließe sich so unter Umständen nicht installieren. Aber auch die Möglichkeit, Geld für solche Erweiterungen zu nehmen, ergibt sich aus der Verbindung mit einem DRM-System.
Allerdings ist fraglich, ob das Patent zugelassen wird, gilt doch das Prinzip "Prior Art". Eine bereits vor der Patentanwendung vorhandene Technik lässt sich also nicht mehr patentieren und die Idee, ein Betriebssystem über Module zu erweitern, ist bei weitem nicht neu. Auch unter Linux beispielsweise lassen sich Hardware-Treiber in Form von Kernel-Modulen nachträglich hinzufügen, ohne dass der komplette Betriebssystemkern erneuert werden muss. Hier wird jedoch auf eine Lizenzüberprüfung mittels DRM verzichtet, was natürlich einen Unterschied darstellt. Andererseits hat sich in der Vergangenheit auch schon gezeigt, dass das US-Patentamt Anträge zugelassen hat, bei denen Prior Art hätte greifen müssen.