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Richter lehnen Urheberrechtsabgaben auf Drucker ab

VG Wort steht der Gang zum Bundesgerichtshof offen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf dürfen PC-Drucker nicht mit hohen Pauschalabgaben für Urheberrechte belegt werden. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hatte gegen die Hersteller Epson, Kyocera Mita und Xerox geklagt.
/ Jens Ihlenfeld
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Die VG Wort fordert von den Druckerherstellern pauschale Urheberrechtsabgaben auf Drucker, wie sie auch für Scanner und Kopierer fällig werden. Die Druckerhersteller wehren sich vehement gegen diese Abgaben, würde dies doch ihre Produkte verteuern und deren Absatzchancen mindern. Zudem dürfte es zunächst einmal teuer für die Hersteller werden, fordert die VG Wort die Abgaben doch rückwirkend ab 2001.

Noch ist der Streit aber nicht entschieden, die VG Wort kann gegen das Urteil des OLG Düsseldorf (AZ I-20 U 38/06) noch vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen. Sie fordert je nach Leistung des jeweiligen Druckers Abgaben von 10,- bis 300,- Euro als Ausgleich für private Kopien an Autoren von Texten und Verlagen.

Die Druckerhersteller und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) argumentieren hingegen, Drucker seien nicht als Kopiergeräte einzustufen, da sie nicht in erster Linie zum Kopieren genutzt werden. Eine solche Klausel sieht der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechts vor, der aber noch nicht verabschiedet wurde. Sie plädieren dafür, die Urheber über DRM-Systeme zu vergüten.


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