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iTunes in Europa in die Zange genommen

Europäische Verbraucherverbände vereinbaren gemeinsames Vorgehen. Die Ausgestaltung der Allgemeine Geschäftsbedingungen von Apples Musikladen iTunes geht Verbraucherschützern in Europa gegen den Strich. In einer gemeinsamen Aktion wollen nun Verbraucherorganisationen aus Skandinavien, Frankreich und Deutschland gemeinsam gegen Apple vorgehen. Apple wird dabei aufgefordert, seine Verträge mit der Musikindustrie neu auszuhandeln, so dass Songs auch ohne DRM-Systeme heruntergeladen werden können.
/ Andreas Donath
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Man will damit verbraucherfreundlichere Nutzerbedingungen für iTunes in ganz Europa erstreiten. "Wir schließen uns zusammen, um die Verbraucherrechte bei digitalen Inhalten besser durchsetzen zu können" , erklärten die Verbraucher-Ombudsmänner aus Finnland und Norwegen, die französische Verbraucherorganisation UFC Que Choisir und der Verbraucherzentrale Bundesverband aus Deutschland.

Die vier Organisationen waren bereits 2006 mit Klagen und Abmahnungen gegen iTunes vorgegangen. Als Reaktion darauf hatte sich iTunes offen für Verhandlungen gezeigt, mit den einzelnen Verbraucherorganisationen jedoch separat verhandelt. Auch Apple hatte nach Angaben der Verbände eine Bündelung der Verhandlungen begrüßt.

"Unser gemeinsames Vorgehen wird unsere Verhandlungsposition stärken und wird iTunes Rückhalt geben, um bessere Konditionen mit den Musiklabels aushandeln zu können" , sagte der norwegische Verbraucher-Ombudsmann Bjørn Erik Thon. "Für die Weiterentwicklung des legalen Marktes sind uneingeschränkte Interoperabilität und größere Flexibilität bei der Nutzung digitaler Inhalte der Schlüssel" , sagte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv.

Zu den Kernforderungen der Verbraucherorganisationen an iTunes zählen neben der Interoperabilität bessere Vertragskonditionen für Verbraucher sowie verbraucherfreundliche Haftungsregeln.

Man wolle erreichen, dass online gekaufte Musik von den Kunden auf Abspielgeräten ihrer Wahl abgespielt werden können. Bislang ist dies direkt bei iTunes nur auf Apples Musikspielern möglich, wobei allerdings schon jetzt die Möglichkeit besteht, eine CD aus den heruntergeladenen Songs zu erstellen.

Dennoch verlangen die Verbraucherzentralen, dass Vertragsklauseln und technische Beschränkungen, die die Interoperabilität einschränken oder ausschließen, zurückgenommen werden. Dabei geht es auch um DRM-Systeme.

Außerdem verlangen die Organisationen bei der Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rücknahme einer Klausel, mit der sich Apple iTunes das Recht vorbehält, die AGB einseitig und ohne Zustimmung der Verbraucher zu verändern.

Die Verbraucherschützer fordern zudem, dass bei Vertragsstreitigkeiten ausschließlich das Recht des Landes angewandt wird, in dem die Verbraucher leben.


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