Verbraucherschützer mahnen Spielehersteller ab
Patrick von Braunmühl, Vizevorstand des vzbv, sieht in den entsprechenden Lizenzbestimmungen einen Verstoß gegen das Urheberrecht: "Jeder Verbraucher hat das Recht, von seiner gekauften Software eine private Sicherungskopie zu ziehen", sagte von Braunmühl dem Tagesspiegel. Die Verbraucherschützer fordern die Anbieter daher in ihrer Abmahnung auf, diese Klausel nicht mehr zu verwenden.
Sollten die Firmen eine solche Erklärung nicht unterschreiben, müssen sie damit rechnen, verklagt zu werden. Electronic Arts scheint es darauf ankommen zu lassen und erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, keine Unterlassungserklärung abgeben zu wollen: "Wir ersetzen jedem Käufer kostenlos die DVD, falls sie kaputtgeht", sagte EA-Sprecher Martin Lorber. Daher gäbe es keinen Grund, eine Sicherungskopie anzulegen.
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