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Bundesumweltministerium mit zu teurer Hard- und Software

Rechnungsprüfungsausschuss bemängelt Missachtung von Vergaberecht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Bundesumweltministerium auferlegt, Hard- und Software künftig grundsätzlich nur nach dem geltenden Vergaberecht zu beschaffen, bestehende Hardware-Mietverträge zu beenden und die Geräte - sofern wirtschaftlich sinnvoll - zum Restwert zu erwerben. Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte zuvor festgestellt, dass das Bundesumweltministerium den größten Teil seiner Hard- und Software im Rahmen eines IT-Dienstleistungsvertrages teuer gemietet hat, ohne zuvor die Lieferungen ausgeschrieben zu haben.
/ Christian Klaß
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Das Ministerium habe Ende des Jahres 2000 IT-Dienstleistungen ausgeschrieben, im Rahmen dieser Ausschreibung die Preise für die Lieferung von zwei Servern und 20 Computern angefragt und anschließend einen IT-Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrages habe das Ministerium dann jedoch mehr als 30 Server, hunderte von Computern und andere IT-Ausstattung für über 800 Arbeitsplätze bestellt, ohne die das Angebot übersteigende Lieferung erneut auszuschreiben, bemängelte der BRH.

Auf Grund einer methodisch falschen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sei die IT-Ausstattung zudem gemietet anstatt gekauft worden. Für die Mietzeit von bis zu vier Jahren seien insgesamt mehr als 2,3 Millionen Euro gezahlt worden. Funktional gleichwertige Geräte hätte das Bundesumweltministerium nach den geltenden Rahmenverträgen des Bundes hingegen für etwa 1,8 Millionen Euro kaufen können, so das Fazit des BRH. Ergo wurden nach dieser Rechnung 500.000 Euro zu viel ausgegeben.


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