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Informationsfreiheit: Nur knapp 2.300 Anträge gestellt

Informationsfreiheitsgesetz wird ein Jahr alt. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes wurde zum Jahreswechsel ein Jahr alt. Nun wurde eine Statistik veröffentlicht, die zeigt, wie das Gesetz, das jedem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden erlaubt, angenommen wurde.
/ Andreas Donath
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Die Antragsteller haben gegen ungefähr 5 Prozent dieser Entscheidungen Widerspruch (142 Stück) eingelegt. 62 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Es sind derzeit aber noch 27 Klagen anhängig, teilte das Innenministerium mit.

Vor allem Privatpersonen haben Akteneinsicht beantragt, während Journalisten nur zu einem geringen Teil das IFG nutzten. Nur vier Mitglieder des Bundestages hatten Anträge im Rahmen des IFG gestellt.

Eine Statistik, zu welchen Schwerpunkten die Anträge gestellt wurden, wurde noch nicht erstellt. In rund 5 Prozent der Fälle wurden Gebühren erhoben, in rund der Hälfte dieser Fälle fielen dabei aber weniger als 50,- Euro an, teilte das Innenministerium mit.


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