Informationsfreiheit: Nur knapp 2.300 Anträge gestellt
Informationsfreiheitsgesetz wird ein Jahr alt
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes wurde zum Jahreswechsel ein Jahr alt. Nun wurde eine Statistik veröffentlicht, die zeigt, wie das Gesetz, das jedem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden erlaubt, angenommen wurde.
Zum Jahresende 2006 lagen nur 2.278 Anträge zur Bearbeitung vor, teilte das Innenministerium mit. In mehr als der Hälfte aller Fälle (1.379) konnte der Informationszugang ganz oder teilweise gewährt werden.
Der Zugang zu den beantragten Informationen wurde in 410 Fällen abgelehnt, weil die Informationen nach Meinung der Behörden unter Ausnahmeregelungen zum IFG fielen.
Die Antragsteller haben gegen ungefähr 5 Prozent dieser Entscheidungen Widerspruch (142 Stück) eingelegt. 62 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Es sind derzeit aber noch 27 Klagen anhängig, teilte das Innenministerium mit.
Vor allem Privatpersonen haben Akteneinsicht beantragt, während Journalisten nur zu einem geringen Teil das IFG nutzten. Nur vier Mitglieder des Bundestages hatten Anträge im Rahmen des IFG gestellt.
Eine Statistik, zu welchen Schwerpunkten die Anträge gestellt wurden, wurde noch nicht erstellt. In rund 5 Prozent der Fälle wurden Gebühren erhoben, in rund der Hälfte dieser Fälle fielen dabei aber weniger als 50,- Euro an, teilte das Innenministerium mit.
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Ich machst andersrum. Bildung hilft um nicht mehr irgendein Mist zu schreiben...
Wurde vermutlich nur eine Zahl verschluckt.
Wenn sich die Widersprüche ("dieser Entscheidungen") auf die Ablehnung beziehen, sind es...