Kreditkarten-Transaktionen entlarven Kinderporno-Kunden
Zusammenarbeit von Strafverfolgung und der deutschen Kreditkartenwirtschaft
Dank einer engen Zusammenarbeit mit der deutschen Kreditkartenwirtschaft konnten das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Halle einen "bedeutenden Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografie" vermelden. Insgesamt 322 deutsche Tatverdächtige wurden ermittelt, die über eine im Ausland betriebene Website per Kreditkarte kinderpornografisches Material bezogen.
Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz Sachsen-Anhalt meldete der Mitarbeiter eines Fernsehsenders die Website, die auch "massiv" mit der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern geworben habe. Weiteres Material in einer Größenordnung von etwa drei Gigabyte habe für Bezahlkunden zur Verfügung gestanden.
Sat.1 zufolge lieferte ein Reporter der Fernsehsendung Akte den Ermittlern des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt den Hinweis - in der für den heutigen 9. Januar 2007 um 22:15 Uhr angekündigten entsprechenden Akte-Folge sollen Oberstaatsanwalt Peter Vogt und Chefermittler Torsten Meyer über den aktuellen Stand der Ermittlungen berichten.
In einer Pressekonferenz in Magdeburg informierten Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb und Innenminister Holger Hövelmann (beide SPD) über die Ergebnisse der Ermittlungsgruppe "Mikado". Der Zugang zum Mitgliederbereich der Website sei ausschließlich nach Zahlung eines hohen zweistelligen US-Dollarbetrages per Kreditkarte (Visa oder Master Card) möglich gewesen. Anhand der Ermittlung "eindeutiger Geldtransferinformationen" sollen alle deutschen Kunden namentlich identifiziert und die entsprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein.
Laut Spiegel Online wurden mehr als 20 Millionen Kreditkarten auf fünf von den Ermittlern vorgegebene Kriterien hin überprüft. Unter anderem sei untersucht worden, ob die Kunden in einem bestimmten Zeitraum 79,99 Dollar auf ein verdächtiges Auslandskonto überwiesen hatten. Haben alle Merkmale zugetroffen, seien die persönlichen Daten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden. "Das Verfahren ist grundsätzlich so in Ordnung", zitiert Spiegel Online den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten Schleswig-Holsteins, Johann Bizer. Das Ermittlungsrecht erlaube derartige Maßnahmen.
Minister Hövelmann lobte die Zusammenarbeit mit den Polizeidienststellen aller Bundesländer. Ihm zufolge wurden bereits Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Ein Großteil der insgesamt 322 deutschen Tatverdächtigen sei "sofort umfassend geständig" gewesen, berichtete Ministerin Kolb.
Die Personen verteilten sich auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (68 Personen), Bayern (56), Baden-Württemberg (36), Hessen (30), Niedersachsen (27), Rheinland-Pfalz (23), Berlin (17), Sachsen (15), Brandenburg (11), Hamburg (10), Schleswig-Holstein (8), Saarland (6), Thüringen (5), Bremen (5), Mecklenburg-Vorpommern (3) und Sachsen-Anhalt (2).
"Über zehn Prozent der ermittelten Tatverdächtigen sind bereits einschlägig mit dem Besitz bzw. der Verbreitung von Kinderpornografie in Erscheinung getreten. Unter diesen Personen befinden sich vier Beschuldigte, die bereits selbst Kinder sexuell missbraucht haben. Besonders auffällig ist die Tatsache, dass ein Großteil der Beschuldigten gut situiert, alleinstehend und ledig ist", heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz Sachsen-Anhalt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
geh bei ne andere polizei
Wie wäre es mit dieser Definition: Mit Rasterfahndung wird eine besondere...
Hoppla ich les da gerade auf Seite 7 folgendes: Aus: http://dip.bundestag.de/brd/2006...
++++++++++++++ IT-Konsolidator - korrigierenderweise