GPS-Pflicht für Tiertransporte
Regelung zum Tierschutz tritt Anfang Januar 2007 in Kraft
Tiertransporter müssen ab 1. Januar 2007 mit einem satellitengestützten Navigationssystem ausgestattet werden. Die Navigationsgeräte sollen dabei in erster Linie die leichter manipulierbaren Fahrtenbücher ergänzen und somit die maximalen Transportzeiten besser kontrollierbar machen.
Künftig sollen in Zukunft unter anderem Informationen zu gefahrenen Strecken, Ruheorten und Umladeplätzen erfasst werden. Die Regelung gilt für alle Tiertransporte, die länger als acht Stunden dauern, da insbesondere bei diesen Transporten das Verletzungsrisiko von Schweinen und Kühen erheblich ansteigt.
Neufahrzeuge müssen bereits ab der ersten Januarwoche 2007 über die neu vorgeschriebenen Systeme verfügen, ältere Lastwagen haben für die Nachrüstung noch eine Schonfrist bis 2009. Grundlage für die Neuregelung ist die EG-Verordnung 1/2005, die in der ersten Januarwoche in Kraft tritt.
Mit der Neuregelung, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), sollen die Behörden Verstöße bei Tiertransporten besser verfolgen können.
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