GPS-Pflicht für Tiertransporte

Regelung zum Tierschutz tritt Anfang Januar 2007 in Kraft

Tiertransporter müssen ab 1. Januar 2007 mit einem satellitengestützten Navigationssystem ausgestattet werden. Die Navigationsgeräte sollen dabei in erster Linie die leichter manipulierbaren Fahrtenbücher ergänzen und somit die maximalen Transportzeiten besser kontrollierbar machen.

Artikel veröffentlicht am , yg

Künftig sollen in Zukunft unter anderem Informationen zu gefahrenen Strecken, Ruheorten und Umladeplätzen erfasst werden. Die Regelung gilt für alle Tiertransporte, die länger als acht Stunden dauern, da insbesondere bei diesen Transporten das Verletzungsrisiko von Schweinen und Kühen erheblich ansteigt.

Neufahrzeuge müssen bereits ab der ersten Januarwoche 2007 über die neu vorgeschriebenen Systeme verfügen, ältere Lastwagen haben für die Nachrüstung noch eine Schonfrist bis 2009. Grundlage für die Neuregelung ist die EG-Verordnung 1/2005, die in der ersten Januarwoche in Kraft tritt.

Mit der Neuregelung, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), sollen die Behörden Verstöße bei Tiertransporten besser verfolgen können.

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enzomasculino 17. Feb 2014

"Der Staat in der Politikwissenschaft Eine politikwissenschaftliche Definition gibt vor...

Stein Egon 02. Mai 2009

----------- Hunde glauben (!), ob sie allerdings einen Glaubens-Bezug haben, dazu...

Egon Stein 30. Apr 2008

Unseren transportierten Tieren ist eher gedient, wenn ich die Verur- sacher, die...

Egon Stein 18. Feb 2008

unsere unmenschliche Sensibilität für das Leiden transportierter Nutz-tiere (ein...



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