100.000 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch

Beschwerden über Dialer-Missbrauch sind drastisch zurückgegangen

Rund 100.000 schriftliche Beschwerden von Verbrauchern zum Rufnummernmissbrauch sind seit dem 15. August 2003 bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Damals wurde die Behörde mit der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern betraut.

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In etwas mehr als drei Jahren sind nun 100.000 schriftliche Beschwerden von Verbrauchern wegen Rufnummernmissbrauchs bei der Bundesnetzagentur eingegangen, darunter Beschwerden wegen Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Preisangabe in der Bewerbung von (0)900er Mehrwertdiensterufnummern und zur Preisansage vor dem jeweiligen Mehrwertdienst, der Verwendung von Dialern in der falschen Rufnummerngasse sowie Rufnummern-Spam.

Die Bundesnetzagentur kann nach entsprechenden Ermittlungen mit verschiedenen Maßnahmen gegen den Missbrauch vorgehen, diese reichen von Abmahnungen über Rufnummernabschaltungen bis hin zum Verbot der Rechnungslegung und dem Inkasso der berechneten Gebühren. Ging es letztendlich vor Gericht, konnte sich die Bundesnetzagentur bislang immer durchsetzen. Außerdem hat sie in etwa 170 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet. Soweit Anhaltspunkte für eine Straftat bestanden, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Ziel der Bundesnetzagentur ist es dabei, Missstände, die zu Beschwerden führen, abzustellen. So haben sich im Bereich Dialer im Jahre 2006 ca. 500 Verbraucher beschwert, während es im Vorjahr noch rund 21.000 waren. Dies führt die Behörde vor allem auf die Einführung eines einheitlichen Zustimmungsfensters für Dialer zurück, mit dem sie versucht anfallende Kosten schon vor der Nutzung für den Verbraucher erkennbar zu machen.

Voraussetzung für ein Eingreifen der Bundesnetzagentur ist stets die gesicherte Kenntnis einer rechtswidrigen Nummernnutzung. Daher ist die Behörde auf Hinweise der Betroffenen angewiesen.

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