EU-Kommission verlangt unabhängigen deutschen Datenschutz
Die EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 schreibt laut Breyer die "völlige Unabhängigkeit" der Behörden vor, welche die Einhaltung des Datenschutzes kontrollieren. In Deutschland sei die Aufsicht über die Einhaltung des Datenschutzes in der Wirtschaft in vielen Bundesländern jedoch nicht den Datenschutzbeauftragten, sondern der Staatsverwaltung zugewiesen, in einigen Bundesländern sogar unmittelbar dem Innenministerium.
Auf eine entsprechende Beschwerde reagierte die Europäische Kommission nun laut Breyer, der unter anderem im bundesweiten Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung tätig ist. Am 12. Dezember 2006 habe die EU-Kommission der Bundesregierung mitgeteilt, dass es gegen Europarecht verstoße, dass die deutschen Datenschutzbehörden derzeit einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Sofern die Kommission nun binnen zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort bekomme, könne sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen.
In einem Schreiben(öffnet im neuen Fenster) der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2006 an Breyer begründete die EU-Kommission den Schritt damit, "dass die bestehenden unterschiedlichen Organisationsformen der Kontrollstellen in den Bundesländern und die dort gewählten verschiedenen Formen von Staatsaufsicht (Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht) nicht den Anforderungen der verlangten 'völligen Unabhängigkeit' im Sinne [...] der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG entsprechen."
"Es liegt auf der Hand, dass Staatsbehörden eher auf der Seite von Polizei und Geheimdiensten stehen als entschieden für den Schutz unseres Privatlebens einzutreten. Als Gegengewicht zu politischem Sicherheitsaktionismus und Datensammelei in der Wirtschaft brauchen wir unabhängige Datenschutzbeauftragte, die es sich leisten können, bei Bedarf auch die Innenminister öffentlich zu kritisieren", betont Breyer.
Staatliche Aufsichtsbehörden würden auf Beschwerden von Bürgern laut Erfahrungen des Bürgerrechtlers "eher lethargisch" reagieren, während sich Datenschutzbeauftragte engagierter für die Bürgerrechte einsetzen würden.
In einer Pressemitteilung zitiert Breyer deshalb auch Jutta Limbach, die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die in einer Rede aus dem Jahr 2002 das Folgende äußerte: "Die Unabhängigkeit ist den Datenschützern nicht um ihrer selbst willen, sondern im Interesse der Bürger und Bürgerinnen eingeräumt worden. Weisungsfreiheit und Gesetzesunterworfenheit sollen die Freiheit gegenüber politischem und gesellschaftlichem Druck verbürgen. Das Amtsverständnis der Datenschutzbeauftragten sollte von der Einsicht geprägt sein, dass es sich um ein Mandat der Bürger handelt. Das schützt nicht nur vor der Deformation zur Bürokratie. Diese Geisteshaltung bewahrt auch vor der Gefahr vorauseilender Selbstzensur in einer Zeit, die den Datenschutz gern als Täterschutz oder gar als Standortnachteil begreift."
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



