Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Linken verboten!

Gericht in Texas: Ohne Erlaubnis keine Links. Ein Bundesrichter in Texas hat entschieden, dass nicht autorisierte Links auf Live-Streams von Motorradrennen gegen das Urheberrecht verstoßen.
/ Jens Ihlenfeld
39 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Der texanische Veranstalter von Motorradrennen, SFX Motor Sports(öffnet im neuen Fenster) , hatte gegen den Betreiber der Website Supercrosslive.com(öffnet im neuen Fenster) , Robert Davis, geklagt. SFX produziert Live-Streams (Audio und Video) von Motorradrennen und stellt diese über die eigene Website zur Verfügung. Auf der Homepage platziert SFX Werbung von Sponsoren, aus deren Einnahmen die Rennen zum Teil finanziert werden. Über so genannte Deep-Links von Supercrosslive.com war es möglich, direkt an die Live-Streams zu gelangen, ohne die Werbung zu sehen. Auf diese Weise drohten SFX Einnahmeverluste.

Dazu laut ZDNet(öffnet im neuen Fenster) der vorsitzende Richter, Sam Lindsay: "Es ist anzunehmen, dass SFX ein unmittelbarer und nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht, wenn Mitte Dezember 2006 die neue Rennsaison beginnt und Davis nicht daran gehindert wird, ungenehmigte Links auf die Live-Übertragungen der Rennen zu setzen. Das Gericht ist der Auffassung, dass, wenn Davis nicht angewiesen wird, keine Links mehr von seiner Website anzubieten, SFX nicht mehr in der Lage sein wird, Werbung zu verkaufen oder Sponsoren zu gewinnen, da SFX seine Exklusivität verlieren würde. Das würde für SFX einen nicht wieder gutzumachender Schaden bedeuten."

Davis, der sich selbst vor Gericht verteidigte, argumentierte mit der Fair-use-Klausel des US-amerikanischen Urheberrechts. Statt unerlaubte Kopien anzufertigen, würde er lediglich den bei den Nutzern installierten Media-Player starten lassen, der dann den Live-Stream abruft. Richter Lindsay sah diese Aktion jedoch nicht als zulässig an: "Der Link, den Davis anbietet, stellt keine faire Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material dar."

Ein kalifornischer Bundesrichter hatte 2000 in einem ähnlich gelagerten Fall, Ticketmaster Corp. gegen Tickets.com(öffnet im neuen Fenster) , entschieden, dass "das Setzen von Hyperlinks selbst keine Verletzung des Urheberrechts darstellt [...], da kein Kopieren erfolgt. Der Nutzer wird vielmehr automatisch auf die originale Website weitergeleitet. [...] Das ähnelt der Nutzung des Index einer Bibliothek, um Bücher herauszusuchen. Es geht aber schneller und ist effizienter." [von Robert A. Gehring]


Relevante Themen