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Hohe Haftstrafen für Millionenbetrug mit Dialern

Dennoch werden mutmaßlich erbeutete Gelder nicht eingezogen. Im so genannten "Osnabrücker Dialer-Prozess" hat das niedersächsische Landgericht nun ein weiteres Urteil gesprochen. Die beiden Hauptbeschuldigten wurden dabei zu Haftstrafen verurteilt, bei ihnen gefundenes Geld wird jedoch nicht eingezogen.
/ Nico Ernst
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Das Landgericht Osnabrück befand die beiden Angeklagten des banden- und gewerbsmäßigen Betruges für schuldig. Sie wurden zu 4 Jahren bzw. 3 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Sie sollen von Juli 2002 bis September 2003 durch den Einsatz von legalen sowie illegalen Dialer-Programmen nach Auffassung des Gerichts mindestens rund 12 Millionen Euro erbeutet haben. Wie der Bayerische Rundfunk von der Urteilsverkündung berichtete, ging die Staatsanwaltschaft von mindestens 160.000 Geschädigten aus, die sich die Dialer vor allem über Erotik-Webseiten eingefangen hätten.

Wie das Gericht mitteilte, wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf den so genannten "erweiterten Verfall" nicht stattgegeben. Die veranschlagten 7,75 Millionen Euro werden demnach vorerst nicht eingezogen. Laut einer Erklärung(öffnet im neuen Fenster) der Kammer sei das juristisch nicht möglich, da die Opfer auch Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten hätten. Zudem sei durch die noch immer unklaren finanziellen Aktivitäten der Verurteilten " nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen" , dass die Gelder aus Straftaten stammen würden, meint das Gericht. Wie die Kammer jedoch betont, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das gilt nicht für zwei andere Urteile in diesem Fall: Zwei weitere Beschuldigte waren im Juni 2006 bereits zu einem Jahr und 10 Monaten bzw. einem Jahr und 6 Monaten verurteilt wurden, die Haftstrafen wurden jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden Männer hatten umfangreiche Aussagen im Verfahren gemacht, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft aber nur teilweise eingeräumt.


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