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Gericht: Journalistische Recherche-E-Mails kein Spam

Focus-Money sieht Recht der Presse zur Informationsbeschaffung gestärkt. Journalisten dürfen E-Mails für ihre Recherche-Anfragen versenden, so ein Urteil des Münchener Landgerichts I. Die Wirtschaftsredaktion Focus-Money hatte an über 9.000 Steuerberatungskanzleien eine Befragungs-E-Mail gesandt und fing sich dafür von einer Kanzlei eine Unterlassungsklage ein.
/ Christian Klaß
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Die Steuerberatungskanzleien wurden per E-Mail befragt, um anhand der – bereits veröffentlichten – Umfrageergebnisse Spezialisten regional geordnet den eigenen Lesern vorstellen zu können. Das Gericht urteilte laut Focus-Money, dass "eine vorzunehmende Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse der Beklagten an der Zusendung der streitigen E-Mail überwiegt."

Weiter heißt es im noch nicht rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen: 33 O 11693/06): "Auf der einen Seite ist das Interesse des Klägers daran, nicht von unverlangten E-Mails behelligt zu werden, in die Abwägung einzustellen. Auf der anderen Seite ist aber das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung durch Art. 5/GG umfassend geschützt. Würde man in der Zusendung jeder Umfrage- oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff im Sinne des §823/BGB sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt."

"Damit stellt das Gericht das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung gemäß dem Grundgesetz (Artikel 5) über das Interesse eines Klägers, keine unverlangten E-Mails erhalten zu wollen" , heißt es seitens des Focus Magazin Verlages.


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