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Mit 1700 eBay-Bewertungen wird man nicht automatisch Händler

LG Coburg sieht in hoher Bewertungszahl allein keinen Hinweis auf Gewerbe. Nach einem schon rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Coburg (Az: 1 HK O 32/06) sind auch über 1.700 Bewertungen für Verkäufe auf eBay kein Grund dafür, dass ein Verkäufer gewerblich tätig ist. Ein Gewerbetreibender, der selbst über eBay Modeartikel verkauft, hatte gegen den vermeintlichen Rivalen geklagt. Seine Klage hatte keinen Erfolg.
/ Andreas Donath
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Der Händler hatte im Wege einer einstweiligen Verfügung dem Privatmann untersagen lassen, Kleidungsstücke unter Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften online anzubieten. Die Richter sahen in dem verklagten Internetverkäufer keinen Profihändler, obwohl dieser auf 1.700 Bewertungen zurückblicken kann.

Der Beklagte vertrieb zwar neuwertige Modeartikel, doch tat er dies als Privatperson, ohne sich um Verbraucherschutzregeln zu kümmern, die nur für Händler gelten. Dem Kläger war dies ein Dorn im Auge, der in dem Mitbewerber keinen Amateurhändler sah.

Das Landgericht Coburg teilte die Ansicht nicht. Der Beklagte erfülle nicht die Kriterien eines eBay-Powersellers, nach denen er ein Handelsvolumen von mindestens 3.000 Euro Umsatz oder die Grenze von wenigstens 300 verkauften Artikeln pro Monat hätte überwinden müssen. Als privater Anbieter müsse er aber Verbraucherschutzvorschriften nicht beachten.


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