US-Anbieter von Prepaid-Handy verklagt Regierung
TracFone Wireless vermarktet unter anderem über große Supermarktketten Prepaid-Karten ohne Vertragsbindung und dazu passende, billige Mobiltelefone. Die Mobiltelefone sind mit einer so genannten Simlock-Sperre ausgestattet, mit einer Software, die verhindern soll, dass die Telefone mit SIM-Karten anderer Anbieter genutzt werden. Der niedrige Preis der Telefone wird indirekt durch entsprechend hohe Mobilfunkgebühren finanziert. Ähnlich wie TracFone gehen auch die großen Netzbetreiber wie T-Mobile und AT&T vor.
In der vergangenen Woche hat TracFone Wireless vor einem Bezirksgericht in Florida Klage gegen das amerikanische Copyright Office und die US-Kongressbibliothek eingereicht. Ziel der Klage ist die Streichung einer neuen Ausnahmebestimmung vom Umgehungsverbot für technische Schutzmaßnahmen, wie es im US-Urheberrecht verankert ist. Dazu äußerte sich die Firma folgendermaßen(öffnet im neuen Fenster) : "TracFone strebt an, die Entscheidung [des Copyright Office], welche vage und unnötig breit gefasst ist, so weit zurücknehmen oder annullieren zu lassen wie eine Auslegung der Art möglich ist, dass das Hacken und Verkaufen von Prepaid-Mobiltelefonen urheberrechtlich zulässig ist."
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass findige Geschäftsleute billige TracFone-Telefone aufgekauft und die Simlock-Sperre entfernt haben. Anschließend haben sie die Telefone, die sich nun auch mit anderen, billigeren Telefonkarten nutzen ließen, zu einem höheren Preis weiterverkauft. Unter Berufung auf das im Digital Millennium Copyright Act (DMCA) enthaltene Verbot, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, ist TracFone regelmäßig gegen solche Geschäftspraktiken vorgegangen und hat die Telefonhändler mit Erfolg verklagt.
Solche Klagen hat das Copyright Office Ende November erschwert, als es sechs neue Ausnahmebestimmungen im Urheberrecht akzeptierte. Vorgeschlagen hatte die Ausnahmebestimmungen der laut DMCA dafür zuständige Leiter der Kongressbibliothek, James Billington. Eine der sechs neuen Ausnahmen betrifft "Computerprogramme in der Form von Firmware, die Mobiltelefonen die Verbindung zu einem Mobilfunknetz erlaubt" . Legal ist damit in Zukunft die Entfernung der Simlock-Sperre aus der Firmware, "wenn die Umgehung einzig und allein zu dem Zweck erfolgt, das Telefon auf legalem Wege mit einem Mobilfunknetz zu verbinden" .
Zur Begründung dieser Einschränkung(öffnet im neuen Fenster) wird angeführt, dass die Ausnahme dazu dienen soll, "den Besitzern von Mobiltelefonen den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern" . Damit aber will sich TracFone nicht zufrieden geben und hofft, vor Gericht Unterstützung für sein Geschäftsmodell zu finden. [von Robert A. Gehring]